Die Maxwellgleichung
mit wechselnden Randbedingungen
1 Einleitung
1.1 Inhalt
Sei ein beschränktes Gebiet im , dessen Rand in die beiden Komponenten und zerlegt ist. Seien ferner und (Dielektrizität und Permeabilität) gleichmäßig positiv definite Matrizen und die äußere Normale. Wir betrachten das Maxwellsche Randwertproblem zu gegebenen Feldern und Lösungen und der Gleichungen
zu finden. Um eine Lösungstheorie für die Maxwellschen Gleichungen aufzubauen, kann man diese in die Theorie alternierender Differentialformen beliebigen Ranges in beliebigen Raumdimensionen einbetten: Identifizieren wir die Felder mit den 1–Formen , , und mit den –Formen , , wobei
(7) |
so erfüllen diese
(12) |
(positiv definite Matrizen werden durch die Vorschrift
zu positiv definiten Transformationen von
Differentialformen). Die äußere Ableitung
bezeichnen wir in Zukunft mit rot, die Koableitung
mit div.
Durch eine geeignete schwache Formulierung
lassen sich die Gleichungen in
mit Hilbertraummethoden
behandeln:
Wir schreiben für die Menge der
–Formen,
deren
Komponentenfunktionen quadratintegrabel sind,
und
bzw. für die Menge der Formen aus ,
deren Rotation bzw. Divergenz Elemente aus bzw.
sind.
Die Verallgemeinerung der Randbedingung
in bzw. in
kennzeichnen wir mit einem oberen Index:
bzw.
.
Geringe
Voraussetzungen an die Trennmenge
(vgl. Satz 2.20)
liefern
einen selbstadjungierten Maxwelloperator
(15) |
und die Gleichungen aus gehen über in
(22) |
Der Maxwelloperator wird vom Raum
(23) |
und dessen orthogonalem Komplement
(24) |
reduziert (der untere Index 0 steht für Rotations– bzw. Divergenzfreiheit). Da die Behandlung der durch reduzierten Gleichung evident ist, ist vorwiegend der durch reduzierte Maxwelloperator Gegenstand unserer Betrachtungen. Für einen glatten Rand und eine glatte Trennmenge werden wir zeigen, daß die Einbettung
(25) |
kompakt ist. Dieses Ergebnis hat als Konsequenz, daß die Räume , abgeschlossen und die Dirichlet–Neumann–Felder
(26) |
endlich dimensional sind.
Das Spektrum des Maxwelloperators besteht dann
nur aus isolierten Punkten in .
Darüber hinaus existiert
ein kompakter Lösungsoperator,
so daß für die Gleichung
die Fredholmsche
Alternative gilt (vgl. [32]).
Wir werden
die Tangentialspuren von Formen aus untersuchen.
Schon bekannt ist, daß im Falle eines glatten
Gebietes ein linearer, stetiger und
surjektiver Spuroperator
von nach , die Menge
der Funktionale auf
,
deren Tangentialrotation
Funktionale auf sind, existiert.
Hierfür liefern wir einen weiteren Beweis.
Wir werden für eine glatte
Trennmenge die Existenz eines linearen stetigen Spuroperators
zeigen.
Letzter Raum besteht aus den Einschränkungen der Funktionale
aus auf
, Elemente aus
, die fast überall in
verschwinden.
Mit einer ähnlichen Technik lösen wir dann das
statische Maxwellsche Problem
Dualität liefert entsprechende Resultate für
den Raum .
Im Falle einer leeren Trennmenge lassen sich aus
den obigen Aussagen
ein linearer stetiger
Fortsetzungsoperator
sowie eine
Lösungstheorie
für
das Problem
(27) |
ableiten.
Abschließend betrachten wir zwei weitere
Probleme im Zusammenhang mit wechselnden Randbedingungen.
Zum einen zeigen wir
für ein glattes Gebiet im , dessen
Randstück in
glatte Zusammenhangskomponenten zerfällt, daß
die Dimension des Raumes
für gerade
ist. Zum anderen wollen wir
die Eigenformen des Maxwelloperators
auf der halben Kreislinie und dem Halbkreis
bestimmen und Aussagen über deren
Regularitätseigenschaften machen.
1.2 Geschichte
Die Verallgemeinerung der Maxwellgleichungen auf
Differentialformen geht auf Weyl [35] zurück,
der mit Integralgleichungsmethoden eine
Lösungstheorie für den homogenen isotropen Fall
() aufstellen konnte.
In glatten Gebieten folgt die kompakte Einbettung
(28) |
mit dem Rellichschen Auswahlsatz aus der stetigen Einbettung
(29) |
Einen solchen Regularitätsbeweis lieferte
Leis in [14] für glatte Gebiete im .
Für die auf Differentialformen verallgemeinerten
Maxwellgleichungen konnte
Weck in [31], [32]
eine große Klasse von nicht glatten Gebieten
(verallgemeinerte Kegelgebiete) angeben,
in denen die Einbettung
kompakt ist.
Er behandelte den inhomogenen anisotropen Fall
( und geeignete
Transformationen von Differentialformen) mittels einer
vollständigen Induktion über die Raumdimension.
Dabei zeigte er auch die Unabhängigkeit der
kompakten Einbettung von und .
Ein Beweis für Gebiete im mit der
eingeschränkten Kegeleigenschaft wurde von
Weber in [29] geführt.
Die Voraussetzungen an das Gebiet wurden
lediglich für die Existenz
eines Calderonschen Fortsetzungsoperators
nach
benötigt, um dann (auf Felder aus ) den
Rellichschen Auswahlsatz anzuwenden.
Witsch ersetzte in [36]
diese Kombination, Fortsetzungsoperator und kompakte Einbettung,
durch einen kompakten Fortsetzungsoperator
nach , für dessen Existenz
er die Voraussetzungen in [29] weiter
zu – Gebieten mit abschwächen konnte.
Einen elementaren Beweis brachte Picard in
[20] im Fall der Weylschen Verallgemeinerung
für Lipschitz–Gebiete,
eine größere Menge, als die der
Gebiete mit der eingeschränkten Kegeleigenschaft.
Nachdem er die Unabhängigkeit der kompakten Einbettung
von Lipschitz–Transformationen gezeigt hatte,
lokalisierte er das Problem
und konnte es dann auf die Einheitskugel übertragen.
Dort führten schon bekannte Resultate
zum Ziel.
Eine Vereinfachung des Beweises aus [32] wurde
in [21] für geführt.
Darüber hinaus wurde
durch einen anderen Induktionsanfang die
Klasse der Gebiete mit
kompakter Einbettung nochmals erweitert.
Dies führte unter anderem zu Teilmengen aus ,
die lokal Lipschitz–homöomorph zu
Gebieten sind, die aus endlich vielen Zusammenhangskomponenten
von –’s, oder Kegelspitzen bestehen.
Spuroperatoren ,
Fortsetzungssätze und Lösungstheorien für
das statische Problem
wurden von Georgescu in
[8] und von Paquet in [16]
für Differentialformen auf kompakten
glattberandeten Mannigfaltigkeiten
untersucht.
Alonso und Valli fanden in
[2] einen Weg, den Fortsetzungsoperator
für Gebiete im
durch Lösen geeigneter Differentialgleichungen
herzuleiten.
Im Falle einer leeren Trennmenge
charakterisierten sie die Tangentialspuren
der Felder aus auf einem Randstück
und brachten eine Lösungstheorie für das
Problem .
Weitere Untersuchungen des statischen Problems
findet man in
[13] und
[18].
Die hierbei auftretenden harmonischen Felder
wurden in
[6], [7] und [15] mit
klassischen Methoden
behandelt.
Für nicht glatte Gebiete
hat Picard in [17], [19] gezeigt, daß sich
die Dimensionen
der harmonischen Differentialformen oder Neumann–Felder
im Falle
, und
beliebig
durch die Betti–Zahlen des Gebietes ausdrücken lassen;
genauer
wobei gerade die –te Betti Zahl ist.
Den Fall gemischter Randbedingungen
und leerer Trennmenge
betrachtete Kress in [12] für Gebiete im .
Saranen untersuchte in [24] die Güte der
Lösungen der Maxwellgleichungen in Kegelspitzen,
indem er nach den Eigenformen auf dem Kegeldeckel
entwickelte und die Koeffizienten untersuchte. Hierbei
benutzte er die Resultate aus [32].
1.3 Vorgehensweise
In Kapitel 2 werden wir
zunächst
grundlegende Bezeichnungen einführen
und einige Werkzeuge für deren Anwendung bereitstellen.
Eine besondere Bedeutung kommt hier den
Approximationseigenschaften zu.
Während im Falle homogener Randbedingungen die
Segmenteigenschaft genügt, um die Räume und
durch glatte Formen anzunähern, müssen wir im Falle
wechselnder Randbedingungen zusätzlich ähnliche
Voraussetzungen
an die Randstücke oder
stellen (Satz 2.20).
Dies ist notwendig, um später
auf den Satz von Stokes in Lemma 2.22
zugreifen zu können.
Dieses Lemma liefert ein zweites wichtiges Werkzeug:
Mit Hilfe von [33]
stellen wir hier Formeln zur Verfügung, die den
Zusammenhang zwischen der Rotation auf dem Rand und
der Rotation im Inneren spezieller Gebiete, den Kegelspitzen,
darlegen.
Nach diesen Vorbereitungen zeigen wir in Kapitel 3,
Satz 3.2
für einen glatten
Rand und eine
glatte Trennmenge
die Kompaktheit der
Einbettung in .
Den Beweis, führen wir
wie in [21] (vgl. auch [32] und [31])
per Induktion über die
Raumdimension:
Gilt die kompakte Einbettung, so können wir
nach Eigenformen entwickeln. Aus
diesem Entwicklungsresultat in –dimensionalen
Mannigfaltigkeiten folgt schließlich
die kompakte Einbettung in
–dimensionalen Gebieten mit glattem Rand und glatter
Trennmenge.
Bei diesem Dimensionssprung kommen uns die
oben erwähnten Hilfsmittel zugute.
In Kapitel 4 werden wir
einen Regularitätssatz für Formen herleiten.
Hier halten wir uns im wesentlichen an den
Beweis aus [30] und modifizieren diesen
an den Stellen, an denen von der speziellen
Situation im Gebrauch gemacht wird.
Dazu benutzen wir eine Spiegelungstechnik
wie in [34].
Mit Hilfe dieses Regularitätsresultates
werden wir in den folgenden beiden Kapiteln
Sätze über Spuren, Fortsetzungen
(Kapitel 5) und
Lösungstheorie zum statischen Maxwellproblem
mit homogenen Randbedingungen
(Kapitel 6) beweisen.
Die hier angewandte Technik
basiert auf der Formulierung geeigneter koerzitiver
Hilbertraumprobleme und geht
auf [2] zurück.
Um in Kapitel 7 für
die Dimension, der im Falle wechselnder
Randbedingungen
auftretenden Dirichlet–Neumann–Felder
zu bestimmen,
verallgemeinern wir die Methode aus [18].
In Kapitel 8 berechnen wir zunächst
für die halbe Kreislinie die Eigenformen
des Maxwelloperators. Mit
Hilfe des Entwicklungsresultates
aus Kapitel 3 können
wir die Eigenformen für den Halbkreis
nach diesen entwickeln. Die Koeffizienten dieser Entwicklung
erfüllen dann die Besselsche Differentialgleichung,
über deren Lösungen, die Besselfunktionen, viele
Arbeiten verfaßt wurden.
Im Falle homogener Randbedingungen
wurde ein ähnliches Verfahren
in [24] angewandt.
2 Vorbereitung
2.1 Bezeichnungen
Mit bzw. bezeichnen wir
die Menge
der reellen bzw. komplexen
Zahlen, mit die Menge der
natürlichen Zahlen ohne . Für komplexe Zahlen
ist die Konjugation. Die imaginäre Einheit
nennen wir .
Falls eine Menge und eine natürliche Zahl ist,
definieren
wir rekursiv
, .
Für die Normen in und schreiben wir
.
Sind Teilmengen eines metrischen Raumes
,
so ist der Abschluß und
der Rand von . Ist nicht klar,
bezüglich welcher Metrik der Abschluß zu bilden
ist, versehen wir mit einem
oberen Index .
Wir sagen , wenn
kompakt und gilt.
Die Abstandsfunktion bezeichnen wir mit dist und setzen
.
Für zwei Mengen ist die Menge aller
Abbildungen ,
deren Definitionsbereich ist,
und deren Wertebereich
in liegt; ist der Nullraum.
Gilt , so
bezeichnen wir mit die Einschränkung
von auf .
Wir schreiben für den Träger einer
komplexwertigen Funktion .
Für , offen definieren wir weiter
Raum der unendlich oft differenzierbaren
komplexwertigen Funktionen
:=
:=
Raum der Äquivalenzklassen aller
Lebesgue–meßbaren Funktionen mit
,
:=
Sobolevräume (siehe [37, Definition 3.1])
mit Norm
.
Wir schreiben für die orthogonale
Summe zweier Unterräume
eines Hilbertraumes.
Der zu einem linearen Operator adjungierte
Operator ist .
Haben wir in einem
Raum ein Skalarprodukt
erklärt, so setzen wir
für .
Die Dimension eines Vektorraumes ist .
Mit bezeichnen wir Konstanten, die sich im Laufe eines
Beweises ändern können, deren
Änderungen aber unabhängig von
aus dem Kontext ersichtlichen Eigenschaften sind.
Elemente
mit
für
nennen wir Multiindizes der Länge .
Gilt für
einen Multiindex , so ist dieser geordnet.
Die
Menge der geordneten Multiindizes
bezeichnen wir mit und
sagen , falls ,
entsprechend. Im ersten Fall
ist
der geordnete Multiindex der
Länge mit ,
im zweiten Fall
schreiben wir
für den geordneten Multiindex der
Länge mit
.
Für einen
ungeordneten Multiindex
schreiben wir
für das Vorzeichen der Permutation,
welche die Ordnung wiederherstellt.
Somit
gilt für Multiindizes der Länge und der
Länge
wobei
für |
für die Konkatenation von und steht.
Wir bezeichnen mit die Abbildung,
die einen ungeordneten Multiindex sortiert und
mit den Multiindex, der die Gleichung
erfüllt.
Natürliche Zahlen wollen wir mit Multiindizes
der Länge 1 identifizieren.
Führen wir die Vorzeichen der
”Divergenz” (siehe und Seite 2.2)
und von ”” in den Raumdimensionen
und ein durch
(32) |
so gelten
(36) |
entsprechend, und
Das Kronecker–Symbol bezeichnen wir mit .
2.2 Differentialformen
Sei in dieser Arbeit stets eine vollständige
–dimensionale
reelle differenzierbare
Mannigfaltigkeit,
versehen mit einer Orientierung und Riemannscher Metrik,
kurz Mannigfaltigkeit,
und eine offene Teilmenge mit
kompaktem Abschluß in .
Die folgenden Aussagen entnehmen wir [3]
oder [11].
Aus den Voraussetzungen an
folgt die Existenz einer Metrik auf .
Wir nennen Paare Karten um in
oder Koordinatenumgebung um ,
wenn eine offene Umgebung von in ist,
und die Abbildung diese Umgebung diffeomorph
auf eine offene Teilmenge des abbildet.
Wir treffen folgende Konvention:
-
Diffeomorphismen sind Einschränkungen invertierbarer Abbildungen mit offen, , , die in beiden Richtungen unendlich oft differenzierbar sind.
Die Tangenten in einem Punkt an , die wir als Derivationen auf (das ist die Menge der reellwertigen Funktionen , die in einer Umgebung von definiert und unendlich oft differenzierbar sind ) auffassen können, spannen einen –dimensionalen linearen Raum oder auf. Für bezeichnen wir den komplexen Raum der alternierenden kovarianten Tensoren vom Rang zum Tangentialraum von mit und dessen Bündel mit . Elemente aus nennen wir –Formen oder Formen. Ist oder , so identifizieren wir solche mit der Nullabbildung. Auf dem Raum ist ein äußeres Produkt (punktweise) erklärt mit der Eigenschaft
In einer Koordinatenumgebung um bilden die Differentiale der Koordinatenfunktionen eine Basis von , damit auch von , und wir können in eine Form eindeutig darstellen durch
(37) |
mit und für . Wegen der Anforderungen an ist mit einer Orientierung und Bilinearform versehen. Für eine positiv orientierte Orthonormalbasis erklären wir punktweise den Sternoperator mittels
(38) |
Dieser ist unabhängig von der Wahl der Karten und liefert einen Isomorphismus mit den Eigenschaften
für , und
.
Wir sagen ,
, wenn für
eine Karte, dann alle Karten
die Funktionen in
liegen.
Sind die Komponentenfunktionen einer Form
in der Darstellung
aus , so schreiben wir
und definieren
weiter
Ist ,
verzichten wir manchmal auf
den oberen Index .
Die äußere Ableitung hat die Eigenschaften
(39) | |||||
(40) |
für alle , und ist lokal erklärt durch
(41) | |||||
mit für das Differential und den Tangentialvektor mit , wie in . Auf Formen wirkt wie das Differential. Die Koableitung hat im Falle einer positiv orientierten Orthonormalbasis lokal die Darstellung
(42) |
Gilt für eine Karte und Zahlen
so definieren wir für
(43) |
Ist eine der Überdeckung untergeordnete Zerlegung der 1, so ist der Ausdruck
unabhängig von der Wahl der Karten. Integration über Teilmengen von realisieren wir wie üblich mit der charakteristischen Funktion. Für gilt
(44) |
Eine unendlich oft differenzierbare Abbildung induziert eine Abbildung ()
(47) | |||
Wir bezeichnen den Raum der –Tupel von Tangentialvektoren aus bzw. mit bzw. und erklären für die Form durch
(48) |
für alle Tangentialvektoren . Hierbei verstehen wir den Ausdruck komponentenweise. Die Abbildung hat die Eigenschaften
(49) | |||||
wobei die letzte Aussage nur für orientierungserhaltende Diffeomorphismen gilt. Für solche erklären wir die linearen Transformationen durch
(50) | |||||
(51) |
Der Kettenregel entnehmen wir die Eigenschaften
(52) | |||||
Lokal wirkt in folgender Weise: Bildet die Koordinatenumgebung diffeomorph auf ab, und sind und die Koordinatenabbildungen, und
, so gilt für nach [31]
(53) | |||||
Für Koordinaten im folgt daraus
(54) |
Wir betrachten noch den Spezialfall
der Inklusion:
Ist eine differenzierbare
Untermannigfaltigkeit von , so
gilt für die Einbettung
(57) |
der Satz von Stokes
(58) |
Wir benutzen ohne weiteren Kommentar die folgenden Konventionen:
-
i)
Für eine offene Teilmenge von sei die Inklusion . Die Einschränkung einer Form auf bezeichnen wir wieder mit und bemerken, daß die Einschränkung nicht nur mit äußerem Produkt und äußerer Ableitung, sondern auch mit Sternoperator und Koableitung tauscht.
-
ii)
Ist , , so bezeichnen wir die Fortsetzung von auf durch 0 auch wieder mit .
Gilt in ii) und gehört zu irgendeinem der im folgenden eingeführten Räume von –Formen auf (z.B. ), so gilt dies auch für die Nullfortsetzung ().
2.3 Geometrische Voraussetzungen
Bezeichne die Kugel um den Nullpunkt des mit Radius und
Die
Sphäre im mit Radius nennen wir .
Im Falle verzichten wir auf die Angabe des Radius.
Definition 2.1
-
i)
Ist eine –dimensionale glatte Untermannigfaltigkeit von , und existiert um jedes eine ”Randkarte”, das ist eine Karte für mit
(63) so nennen wir glatt.
-
ii)
Wir sagen besitzt die Segmenteigenschaft, falls um jedes eine Karte für , ein und ein Vektor existieren mit
(66)
Definition 2.2
Sei . Wir sagen
, falls
und relativ offene Teilmengen in
sind und die Eigenschaften
besitzen. Die Menge nennen wir Trennmenge.
Definition 2.3
Sei und bezeichne
die Trennmenge.
-
i)
Ist glatt, so heißt Gebiet mit Übergangsrand.
-
ii)
Ist zusätzlich eine –dimensionale glatte Untermannigfaltigkeit von , und existiert um jedes eine ”glatte Übergangsrandkarte” für mit und
(70) so heißt glatt.
-
iii)
Ein Gebiet mit Übergangsrand heißt S–Gebiet (Segment–Gebiet), wenn für ein und um jedes aus der Trennmenge eine Übergangsrandkarte mit , ein Vektor und ein existieren mit
(71)
Bemerkung 2.4
Erfüllt die Bedingungen in
Definition 2.3, iii) mit und
dem Vektor , so auch für mit dem Vektor .
Daher ist die Bezeichnung S–Gebiet
unabhängig von in .
Wir fassen die oben gemachten Definitionen zusammen und
sammeln Eigenschaften der in dieser Arbeit
betrachteten Mengen :
Um jeden Punkt bzw. bzw.
existiert eine Karte mit bzw. bzw.
. Wir können o.B.d.A. annehmen, daß
für Karten um
und für Karten um
gilt. Im ersten Fall nennen wir eine
interne Karte, im zweiten Fall eine interne Randkarte
und im dritten Fall eine Übergangsrandkarte.
Letztere beiden nennen wir gemeinsam Randkarten.
Da kompakt ist, genügt eine endliche Kollektion
von Karten, um
mit zu überdecken.
Hierzu sei
eine untergeordnete
Zerlegung der 1.
Wir können o.B.d.A. weiter annehmen,
daß stets
(72) |
für alle erfüllt sind. Je nach Regularität der Geometrie unterscheiden wir drei Typen von Daten:
-
i)
Glatte Gebiete mit glattem Übergangsrand: Hier haben die internen Randkarten die Eigenschaft und die Übergangsrandkarten die Eigenschaft .
-
ii)
S–Gebiete: Interne Randkarten haben die Eigenschaft , während Übergangsrandkarten die Eigenschaft haben.
-
iii)
Z–Gebiete (werden in Abschnitt 3 definiert)
-
iv)
Gebiete, an deren Rand wir keine Voraussetzungen stellen möchten: Von den Karten fordern wir lediglich .
2.4 Die Sobolevräume
Mit den oben erwähnten Karten , definieren wir für die Sobolevräume als die Menge der Formen mit
(73) |
wobei die Komponenten von bzgl. kartesischer Koordinaten sind (nach unserer Konvention identifizieren wir hier die Form mit ihrer Einschränkung auf ). Aus den Transformationssätzen, für Formen und [37, Satz 4.1] im skalaren Fall, folgt, daß die Definition unabhängig von der gewählten Überdeckung ist und verschiedene Überdeckungen äquivalente Normen liefern. Ebenso entnehmen wir , daß für einen Diffeomorphismus und
(74) |
mit von unabhängigen Konstanten erfüllt ist. Die Vollständigkeit wird ebenso auf übertragen wie folgende Aussagen:
(75) | |||||
(76) | |||||
(77) | |||||
(78) |
Wir zeigen nur . Zerlegen wir die Form in , so genügt es, durch Elemente aus zu approximieren, wobei die der Überdeckung untergeordnete Zerlegung der 1 ist. Wir setzen . Aus und [37, Satz 3.5] folgt, daß wir die Komponenten von durch Funktionen approximieren können, deren Träger o.B.d.A. kompakt enthalten ist in . Nach konvergiert die Folge mit in gegen . Wegen der Bemerkung nach unserer Konvention liegen die Nullfortsetzungen der im Raum und approximieren in . Mit der gleichen Technik folgt die zweite Behauptung aus den entsprechenden Aussagen über . Mit
für Teilmengen
und [37, Lemma 3.2]
erhalten wir .
Analog:
Wir definieren (vgl. )
Die Normen in und sind äquivalent. Nach [32] ist ein Hilbertraum. In diesem sind die Transformationen aus , zu einem Diffeomorphismus zulässig:
Definition 2.5
Lineare symmetrische gleichmäßig positiv
definite und beschränkte Transformationen
auf nennen wir zulässig,
wenn für alle Karten um
die Abbildungen mit
(79) |
meßbar sind.
Weitere Eigenschaften übertragen sich, wenn wir
an den Rand stärkere Voraussetzungen stellen.
Besitzt Segmenteigenschaft, liefert
die gleiche Argumentation wie beim Beweis von
mit
[37, Satz 3.6]
(80) |
und mit [37, Satz 3.7]:
Lemma 2.6
Besitze die Segmenteigenschaft, und sei offen
mit .
Ferner sei
mit in . Dann gilt
Mit Hilfe der eingeschränkten ”Randkarten” können wir
den Raum einführen.
Um Spursätze auf Differentialformen zu übertragen,
bringen wir die bekannten Spursätze auf
eine geeignetere Form.
Mit [37, Satz 8.7]
und einem Approximationsargument
zeigt man, daß für ein linearer stetiger
Spuroperator
existiert mit für alle mit , . Nach Multiplikation mit , in erhalten wir nach [37, Satz 8.8] einen linearen stetigen Fortsetzungsoperator
Es gelten und für . Die letzte Eigenschaft entnimmt man dem Beweis zu [37, Satz 8.8]. Die vorletzte Eigenschaft folgt aus
für mit , den Spuroperator und den Fortsetzungsoperator aus [37]. Wir können dann zeigen:
Lemma 2.7
Seien glatt, die Inklusion
und .
Dann existiert ein linearer und stetiger
Spuroperator
mit
-
i)
für alle
-
ii)
für alle .
Beweis: ii) folgt aus i), und wegen genügt es, Linearität und Stetigkeit für Formen aus zu zeigen. Ist eine ”Randkarte ” (siehe ) für , so ist eine Karte für , wobei
(81) |
mit , . Wir setzen
(82) |
Da linear ist, genügt es, die Stetigkeit der Abbildung
(83) |
zu untersuchen ( wie in ). Gehört zu einer internen Karte, brauchen wir nichts zu zeigen. Für Randkarten folgt aus
(86) | |||||
und dem skalaren Spursatz die Stetigkeit von , aus und die Stetigkeit der Abbildung . q.e.d.
Lemma 2.8
Für existiert ein linearer
stetiger Fortsetzungsoperator
mit .
Beweis: Mit bezeichnen wir wieder Einschränkungen auf bzw. . Wie oben folgt aus dem skalaren Fortsetzungssatz, daß die Abbildung
linear und stetig ist. Für erhalten wir mit und
also auch . Aus folgt schließlich die Behauptung. q.e.d.
Wir können nun den stetigen und
linearen Normalenspuroperator
(89) |
mit der stetigen linearen Rechtsinversen
(92) |
definieren. Die damit gemachte Behauptung folgt aus
Für erfüllt der Normalenspuroperator :
(93) | |||||
Testen mit liefert . Es folgt
(94) |
2.5 Die Räume und
Wir betrachten die Abbildungen
(97) | |||
(100) |
Diese erfüllen für , nach
(101) | |||||
Für eine Teilmenge sei die Menge der Einschränkungen von Formen aus auf , deren Träger einen positiven Abstand zu besitzt. Im Falle gilt für , nach und
(102) |
Wir definieren
und setzen bzw. . Als Adjungierte der dicht definierten Operatoren bzw. sind bzw. wohldefiniert, und aus folgt, daß diese zum einen selbst wieder dicht definiert sind und zum anderen kein Konflikt mit den Definitionen bzw. besteht. Das gleiche gilt dann auch für die Adjungierten, deren Definitionsbereiche wir mit
bezeichnen wollen. Die Spezialfälle
liefern die üblichen Räume
(106) |
und auch hier gilt, daß eine Fortsetzung von ist (div analog). Nach den obigen Betrachtungen werden die Räume , , und bzw. , , und , versehen mit dem Skalarprodukt
zu Hilberträumen, und es gelten wegen (div analog)
(107) | |||||
(108) |
Aus , der Definition von , , , und folgt
Lemma 2.9
Es gelten die Inklusionen
(111) |
Das Skalarprodukt im Raum erklären wir durch
Wir definieren noch
(116) |
und sammeln weitere Eigenschaften: Für , und gelten
Es folgt
(119) |
wobei sich die anderen Behauptungen analog oder durch Anwenden des
Sternoperators ergeben.
Für und
können wir den
Ausdruck bilden
und erhalten mit
(120) |
Erfüllt mit genügend glattem und die Formel , so gilt
(121) |
Dies impliziert:
Lemma 2.10
Seien
und .
Dann gelten
(128) |
wobei die Konstante nur von den Schranken für und den ersten Ableitungen von abhängt.
Beweis: Um i) zu zeigen, wählen wir , und erhalten mit nach
Das Integral formen wir weiter um:
Da die Abschätzungen aus und folgen, erhalten wir somit i) für alle . Im zweiten Fall liegt nach in . Nach i) erfüllt die Formel , und die Behauptung ii) folgt aus und . q.e.d.
Besitzt der Träger von bzw.
zusätzlich
positiven Abstand zu ,
so können wir ein finden, mit
für . Wegen in folgt
aus Lemma 2.10:
Lemma 2.11
Sei .
Ferner besitze der Träger der Form
bzw.
einen positiven Abstand zum Randstück .
Dann gilt
bzw. .
Auf läßt sich wegen und
(nach , und ) die Rotation als stetige Fortsetzung von erklären, damit auch die Divergenz
Mit erhalten wir
Lemma 2.12
Die Abbildungen
rot | ||||
div |
sind linear und stetig.
Lemma 2.13
Sei .
Für einen orientierungserhaltenden
Diffeomorphismus ,
(vgl. ) und
gelten für
(135) |
Beweis: Gilt für ausreichend glattes
(136) |
so auch
(137) | |||||
Aus und folgen für , und
Da die Abschätzung aus folgt, ist i) für alle bewiesen. Hiermit und mit erhalten wir
wobei die letzte Behauptung aus folgt und die Abschätzung in ii) impliziert. q.e.d.
Eine besondere Bedeutung haben die Räume :
Für Teilmengen seien und
sowie
.
Nach gilt
wobei für das aus den Komponenten von erstellte Feld und für das innere Produkt in steht, analog. Der Operator div ist hier im üblichen Sinne zu verstehen. Wir erhalten
(138) |
2.6 Die Räume und
Für bezeichne den Dualraum von und , , die Dualität. Für diese und alle weiteren auftretenden Dualitäten fordern wir stets Antilinearität in der zweiten Komponente. Erklären wir Rotation, Divergenz und Sternoperator durch
(139) | |||||
(140) |
so gelten
(141) |
Wir definieren
wobei bedeutet, daß wir stetig auf fortsetzen können. Aus folgt
(142) |
Führen wir in den Räumen und die Normen
ein, so ist die durch induzierte Abbildung
isometrisch.
2.7 Approximationseigenschaften
Dem Abschnitt 2.5 können wir entnehmen,
daß stets
erfüllt ist. In diesem Abschnitt wollen wir
Kriterien für die Gleichheit finden.
Dies ist nach gleichbedeutend mit
der Frage, unter
welchen Voraussetzungen wir Formen aus
durch Folgen von Formen aus
approximieren können.
Für Formen
mit
können wir durch Anwendung von Mollifiern
(vgl. [1, Theorem 2.1])
die Existenz von Folgen
zeigen mit
(143) |
Daraus folgen Approximationseigenschaften weiterer Räume, wenn wir an strengere Voraussetzungen stellen:
Lemma 2.14
Besitzt die Segmenteigenschaft, so gilt
Beweis: Diese Aussage können wir mit der gleichen Technik beweisen wie die entsprechende Aussage in den skalaren Sobolevräumen (siehe [1, Theorem 2.1]). q.e.d.
Hat Segmenteigenschaft, so folgt daraus
(144) |
Wir erhalten weiter:
Lemma 2.15
Besitze die Segmenteigenschaft. Seien ferner
offen und
mit .
Dann gilt
Beweis: Wir wählen mit in und gemäß Lemma 2.14 eine Folge mit in . Aus folgt
und damit die Behauptung. q.e.d.
Lemma 2.16
Sei .
Ferner existiere ein
, so daß
erfüllt ist. Dann gelten für alle und alle
-
i)
-
ii)
.
Beweis: Gelte für alle . Aus und folgt , und wir finden eine Folge , die in approximiert. Wir erhalten und mit
für , also
für alle .
Somit gibt es zu jedem
eine Folge ,
die in gegen konvergiert. Für
folgt
also auch
Analog kann man die Behauptungen unter den anderen Voraussetzungen zeigen. q.e.d.
Definition 2.17
Gebiete , welche die Voraussetzung
von Lemma 2.16 erfüllen, nennen wir
D–Gebiete und schreiben .
Bemerkung 2.18
Aus Lemma 2.13
folgt,
daß D–Gebiete durch Diffeomorphismen wieder
auf D–Gebiete abgebildet werden.
Lemma 2.19
Seien , und
(147) |
Ferner sei und mit für alle . Dann ist die Abbildung
stetig in .
Beweis: Wegen genügt es, für klein zu zeigen. Da aber für Koordinaten nach dem Transformationssatz gilt, folgt die Behauptung aus und der Stetigkeit der Verschiebung in . q.e.d.
Satz 2.20
Sei ein
S–Gebiet.
Dann gelten für ,
und alle
-
i)
-
ii)
.
Beweis: Nach Lemma 2.16 brauchen wir nur i) mit zu zeigen. Wir benutzen für (vgl. Bemerkung 2.4). Es genügt eine Form für Karten mit durch Formen aus mit zu approximieren. Nach Multiplikation mit , in folgt dies für innere Karten aus und für interne Randkarten mit aus Lemma 2.15, mit aus Lemma 2.11 und . Seien nun , wie in , und . Nach den Lemmata 2.19 und 2.13 gilt für vorgegebenes und klein
(148) | |||||
wobei . Wegen existiert mit . Wir erhalten mit Lemma 2.15
und mit , Lemma 2.11, und
Wir können also bis auf eine Genauigkeit von die Summanden durch Formen aus und durch Formen aus approximieren. Die Multiplikation mit (siehe oben) liefert die Behauptung. q.e.d.
2.8 Kegelspitzen
Für Elemente sei
Im Falle verzichten wir auf den Index .
Wir wollen die Wirkung von Rotation und Divergenz auf den
Tangential– bzw. Normalenanteil von Formen auf
Mengen
untersuchen. Dazu zitieren wir zunächst
einige
Resultate aus
[33]:
Aus einer Koordinatenabbildung
erhalten wir durch die Vorschrift
(151) |
eine Koordinatenabbildung für . Ist eine Orthonormalbasis für , so ist
eine Orthonormalbasis für , . Mit den kartesischen Koordinaten definieren wir
Für Formen und gelten dann
(152) | |||||
(153) | |||||
Eine Form zerlegen wir eindeutig gemäß
(154) |
in ihren Tangential– und Normalenanteil. Dies induziert die surjektiven Abbildungen
die lokal durch (vgl. )
definiert sind und Rechtsinverse , besitzen mit
Weitere Resultate aus [33] können wir, teils aufgrund ihrer lokalen Eigenschaften, teils durch Multiplikation mit charakteristischen Funktionen, auf unsere Situation übertragen: Für offene Teilmengen und sei die Menge der Bochner–meßbaren Funktionen mit , wobei
Die Abbildungen
(159) |
sind stetig, die letzten beiden sogar isometrisch. Die Zerlegung
(160) |
ist orthogonal. Wir definieren
und folgern aus dem Satz von Fubini:
Lemma 2.21
Konvergiert im Raum eine Folge gegen ,
so konvergiert für alle
aus die Folge in
gegen .
Seien bzw. die Rotation bzw. Divergenz auf der Einheitssphäre und
für genügend glattes . Dann gelten für
(165) |
Wir erhalten:
Lemma 2.22
Seien , ,
,
und
.
Ferner besitze die Segmenteigenschaft.
Dann gelten
-
i)
für und
(166) -
ii)
für und
(167) -
iii)
für und
(168) -
iv)
für und
(169)
Beweis: Wegen der Stetigkeit der Abbildungen und genügt es, die Aussagen für und zu zeigen. Seien , und . Wegen
können wir unter Erhaltung der Differenzierbarkeit in zu Null fortsetzen, und es gilt dann für die Inklusion . Aus und folgt dann
Aus folgen mit bzw. die
Behauptungen i) bzw. ii) im Falle glatter Formen und
.
Andernfalls
betrachten wir zunächst den ersten Term in .
Der lokalen Darstellung der Abbildung entnehmen wir
Somit existiert eine Abbildung mit
Wir erhalten
Aus Lemma 2.11 und folgt,
daß wir in durch eine Folge aus
approximieren können. Lemma 2.21 liefert
schließlich die Konvergenz im Raum .
Die anderen Terme in sowie die Terme in
können wir genauso behandeln.
Im Fall iii) und iv) gehen wir analog vor:
Für
,
und
erhalten wir
Setzen wir bzw. , so folgen iii) bzw. iv) im
Fall glatter Formen und . Das gleiche Argument wie
oben liefert dann die Behauptung.
q.e.d.
3 Die kompakte Einbettung
Wir definieren rekursiv die Gebiete, für welche wir die kompakte Einbettung zeigen wollen:
Definition 3.1
Ein S–Gebiet
heißt
Z–Gebiet in (zulässig), falls um
jedes aus der Trennmenge eine
Übergangsrandkarte mit existiert,
so daß das Gebiet
mit
ein –Gebiet in ist.
Ein Z–Gebiet
ist
der untere Halbkreis
und
. Hier ist die Trennmenge
leer.
Aus Satz 2.20 folgt, daß Z–Gebiete stets die Approximationseigenschaft erfüllen.
Satz 3.2
In Z–Gebieten ist für jede zulässige
Transformation die Einbettung
kompakt.
Um diese Aussage zu beweisen, gehen wir wie in [21] vor und führen eine vollständige Induktion über die Raumdimension durch. Wir werden sehen (Lemma 3.9), daß wir nach den Eigenformen des Maxwelloperators entwickeln können, sofern die Einbettung in Satz 3.2 kompakt ist. Gilt dieses Entwicklungsresultat in –dimensionalen Z–Gebieten mit , so zeigt Lemma 3.11, daß beschränkte Familien aus für alle in relativ kompakt sind, wobei , . Nachdem wir in Lemma 3.13 die kompakte Einbettung in eindimensionalen Z–Gebieten gezeigt haben, erhalten wir schließlich durch Lokalisieren die Aussage für –dimensionale Z–Gebiete (Beweis von Satz 3.2). Zunächst zitieren wir einige Hilfsmittel aus [21]:
Definition 3.3
Seien zwei Hilberträume mit
Normen und Skalarprodukten
.
-
i)
Für zwei dicht definierte Operatoren
nennen wir ein duales Paar in , falls .
-
ii)
Ein duales Paar hat die Kompaktheitseigenschaft, wenn die Einbettungen mit den Graphennormen nach mit kompakt sind. Ist nur eine Einbettung kompakt, so hat die partielle Kompaktheitseigenschaft.
Lemma 3.4
Für ein duales Paar in und
topologische Isomorphismen
ist ein duales Paar in .
Lemma 3.5
Hat das duale Paar in die partielle
Kompaktheitseigenschaft, so hat es auch die
Kompaktheitseigenschaft, und es gelten:
-
i)
und .
-
ii)
Es existieren Zahlen mit
-
iii)
Es existieren Folgen (evtl. auch endliche oder leere Folgen) in und mit
-
a)
(im Falle einer unendlichen Folge)
-
b)
ist ein vollständiges Orthonormalsystem in
-
c)
für und
-
d)
.
-
a)
Der einfacheren Lesbarkeit wegen
führen wir den
auf funktionalanalytischen Grundlagen
beruhenden Beweis.
Beweis: Wir setzen
Aus folgen die Zerlegungen
(170) |
Sei die Einbettung
(171) |
kompakt. Finden wir keine Konstante , so daß die Abschätzung
(172) |
erfüllt ist, gibt es eine Folge
mit
und . Diese enthält
wegen der kompakten Einbettung
eine konvergente Teilfolge mit Grenzwert .
Aus der Abgeschlossenheit von folgt
. Wegen verschwindet
der Grenzwert, im Widerspruch zur Stetigkeit der Norm.
Dies liefert aber auch die Abgeschlossenheit von :
Ist eine Folge mit Grenzwert in ,
so existiert o.B.d.A. eine Folge
mit .
Wegen der Abschätzung und der kompakten
Einbettung besitzt
eine konvergente Teilfolge mit Grenzwert in .
Die Abgeschlossenheit von impliziert
und .
Damit haben wir bis auf
die Aussagen i) und ii) im Fall ”” gezeigt.
Nun zu iii):
Nach ii) liefert der Satz von Lax–Milgram
zu allen eine eindeutige Lösung
von
(173) | |||||
(174) |
Wegen gilt für alle , und wir erhalten und . Der Lösungsoperator
(177) |
der die Lösung von zuordnet, ist nach und Voraussetzung kompakt und erfüllt . Wegen
für und ist selbstadjungiert und positiv. Der Spektralsatz liefert eine monoton wachsende (evtl. auch endliche oder leere) Folge und ein vollständiges Orthonormalsystem in mit für (im Falle einer unendlichen Folge) und . Für alle gilt
Wir definieren , und erhalten mit
Für , mit o.B.d.A. gilt
(178) |
Setzen wir ,
so folgt hieraus,
daß ein Orthonormalsystem ist.
Andererseits impliziert
aber auch die Vollständigkeit
(wegen der Vollständigkeit von in ).
Damit ist iii) gezeigt.
Ist eine beschränkte Folge in ,
so besitzt die Folge mit
wegen ii) und der Voraussetzung
eine konvergente Teilfolge, die wir
wieder mit bezeichnen.
Wir setzen , analog
und erhalten mit iii) und der Schwarzschen Ungleichung
Dies liefert die Kompaktheit der Einbettung , und analog zum Fall ”” folgen i) und ii) für den Fall ””. q.e.d.
Weitere Resultate aus [21] können wir fast direkt
übertragen:
In einem Gebiet bilden
die Operatoren
(181) | |||
(184) |
ein duales Paar in . Seien zulässige Transformationen. Bezeichnen wir mit den Raum , versehen mit , so sind die Abbildungen
(187) | |||
(190) |
topologische Isomorphismen und besitzen die Adjungierten
Nach Lemma 3.4 bilden
(194) |
duale Paare in , bzw. . Aus (orthogonal) für einen dicht definierten Operator und aus (nach ) folgt
Lemma 3.6
Es gelten die orthogonalen Zerlegungen
Lemma 3.7
Die Kompaktheitseigenschaft der dualen Paare in
hängt nicht von und
ab.
Beweis: Sei beliebig. Wir betrachten die Abbildungen
(197) | |||
(200) |
wobei wir sowohl hier als auch im folgenden den Index bzw. bei div bzw. rot wieder fortlassen wollen. Eine in der Graphennorm des Operators beschränkte Folge ist eine Folge in , für die der Ausdruck
(201) |
beschränkt ist. Dies ist genau dann der Fall, wenn für den Ausdruck für eine Schranke existiert. Damit ist die Frage, ob eine in konvergente Teilfolge besitzt, unabhängig von . Lemma 3.5 liefert dann die Kompaktheitseigenschaft für das duale Paar. Analog können wir die anderen dualen Paare behandeln. q.e.d.
Lemma 3.8
Seien zulässig und
Dann sind äquivalent:
-
i)
Die Einbettung ist kompakt.
-
ii)
Die Einbettungen und mit nach sind kompakt und die Dirichlet–Neumann–Felder endlich dimensional.
Beweis: Analog zu [21]. Ebenso:
Lemma 3.9
Gelten die Voraussetzungen von Lemma 3.8
und sei die Einbettung
kompakt.
Dann gibt es ein , ein
bzgl. bzw.
vollständiges Orthonormalsystem
von
bzw.
von
sowie eine
Folge ,
mit
(202) | |||||
Im Falle endlicher oder leerer Orthonormalsysteme sind die Bezeichnungen entsprechend zu ändern.
Letzteres wollen wir so auch ohne weiteren Kommentar
in Zukunft handhaben. Treten z.B. Reihen
über leere bzw. endliche Orthonormalsysteme auf,
so sind diese durch 0 bzw. Summen zu ersetzen.
Wir bereiten das folgende Lemma vor und
erinnern an die in Abschnitt 2.8
eingeführten Bezeichnungen.
Seien
und für ein .
Gelte ferner für ,
, und alle die
Aussage von Lemma 3.9. Wir zerlegen
nach
orthogonal in .
Nach Lemma 3.6 und Voraussetzung
(beachte )
können wir und in Fourierreihen
entwickeln, so daß
(203) | |||||
mit
(206) | |||
(207) |
(Diese Definitionen gelten nur für solche , für die die zweite Komponente im Skalarprodukt erklärt ist; vgl. Lemma 3.9). Analog:
(212) | |||
(213) |
Wir definieren als den Raum der Folgen meßbarer Funktionen mit
Versehen mit
wird dieser zu einem Hilbertraum. Treffen wir zusätzlich die Konvention, daß die Folgen aus je nach Kontext bei 1 oder usw. starten (vgl. wieder Lemma 3.9), so sind die Abbildungen
(218) |
wohldefiniert und isometrisch. Letzteres folgt z.B. für die Abbildung aus
(219) | |||||
Lemma 3.10
Für das Gebiet
,
, und alle gelte
die Aussage von Lemma 3.9.
Sei ferner für ein
.
Dann erfüllen die
Koeffizienten von
aus
und
(sofern definiert)
(222) |
Beweis: Für gilt nach und
Analog erhalten wir mit bis
(225) | |||||
q.e.d.
Lemma 3.11
Für das Gebiet
und alle gelte
die Aussage von Lemma 3.9 im Falle , .
Seien ferner
und
eine
beschränkte Familie in .
Dann ist
für alle die Familie in
relativ kompakt, wobei .
Beweis: Wegen der Isometrie der Abbildungen in
und , in
sind die Bildmengen von abgeschlossen.
Wenn wir zeigen, daß für alle die Familien
der Koeffizienten von
aus
in relativ kompakt
sind, so gilt dies auch für deren Bilder
in .
Aus folgt dann die Behauptung.
i) Wir betrachten zunächst die Koeffizienten
und definieren
Dann gelten
wobei wir Lemma 3.10 und
(nach und )
investiert
haben. Die Abschätzung für folgt
analog. Nach Lemma 3.10 und
[32, Lemma 8] besitzt
eine in
und damit auch
eine in
konvergente Teilfolge.
ii) Die Koeffizienten können wir
mit , ,
und
(228) |
analog behandeln und gewinnen somit eine in
konvergente
Teilfolge von .
iii) Für definieren wir ,
und
(231) |
Diese erfüllen
(236) |
Nach Lemma 3.10 gelten die Differentialgleichungen
Nach [32, Lemma 9] enthält bzw. für alle eine in bzw. konvergente Teilfolge. Das gleiche gilt dann auch für bzw. in , wobei
(241) |
Für definieren wir ( vgl. i)) und
(244) | |||||
(247) | |||||
(250) |
Nach [32, Lemma 8] enthält , somit auch eine konvergente Teilfolge. q.e.d.
Lemma 3.12
Die Kompaktheit der Einbettung in Satz 3.2 ist
unabhängig von ,
und invariant unter Diffeomorphismen.
Beweis: Die erste Aussage folgt wie in [21] aus Lemma 3.8, Lemma 3.7 und einer Überlegung, analog zu [20, Remark 2]. Die zweite Aussage ist dann eine Konsequenz aus der ersten und Lemma 2.13. q.e.d.
Lemma 3.13
In eindimensionalen Z–Gebieten
gelten
und
die Aussage
von Satz 3.2.
Beweis: Nach Lemma 3.12 und der Bemerkung 2.18 genügt es, statt eindimensionaler Z–Gebiete Intervalle zu betrachten und anzunehmen. Die erste Behauptung folgt dann mit einer geeigneten Abschneidefunktion aus den entsprechenden Aussagen für und . Für die zweite Behauptung definieren wir den Raum . Aus folgt , und der Rellichsche Auswahlsatz liefert das Gewünschte. q.e.d.
Beweis von Satz 3.2.
Es genügt wieder anzunehmen. Wir führen eine
Induktion über die Raumdimension durch. Den Induktionsanfang
entnehmen wir Lemma 3.13. Gelte
der Satz für –dimensionale Z–Gebiete.
Für eine Karte
und eine in
beschränkte
Familie
mit kompaktem Träger in
genügt es nach Lemma 3.12 und
zu zeigen,
daß für ein die Familie
in
relativ kompakt ist.
Für innere Karten folgt dies direkt
aus [32].
Für eine Randkarte existiert nach Definition 3.1
ein Z–Gebiet
mit
.
Nach Induktionsannahme hat dieses die Eigenschaft
aus Lemma 3.9.
Wegen Bemerkung 2.18 und
finden wir
Folgen
mit
für . Damit sind die Voraussetzungen von Lemma 3.11 erfüllt. Dies liefert schließlich die Behauptung. q.e.d.
Als Folgerung notieren wir
Korollar 3.14
Sei .
Ist die
Einbettung
kompakt (dies ist insbesondere in Z–Gebieten erfüllt), so
gelten:
-
i)
-
ii)
-
iii)
Die Räume und sind abgeschlossen in .
Beweis: Lemma 3.5.
4 Ein Regularitätssatz
Satz 4.1
Seien glatt, ,
und eine zulässige –Transformation
(d.h. ist zulässig und für alle Karten
um
sind in der Matrixdarstellung
die Einträge
aus
).
Ferner erfülle
Dann gelten und
Im Falle , wurde dies in [30] bewiesen. Wir gehen einen ähnlichen Weg, können jedoch nicht für – bzw. –Formen benutzen. Wir benötigen einige Vorbereitungen:
Lemma 4.2
Seien ,
und
(253) |
Der Spiegelungsoperator
(258) |
ist wohldefiniert, linear, stetig und hat die Eigenschaften
(261) |
Beweis: Wegen Lemma 2.14 genügt es, sowie für Formen zu zeigen. Die Aussagen über den Träger und die Stetigkeit folgen dann direkt. Seien , , und die Einbettungen . Wir beachten, daß die Orientierung verändert und berechnen für
Aus dem Satz von Stokes folgt
Wegen verschwindet das zweite Integral, und wir erhalten
(264) | |||||
q.e.d.
Auf können wir den
Spiegelungsoperator mittels
erklären. Dieser hat dann die entsprechenden Eigenschaften.
Lemma 4.3
Seien und .
Es gibt eine Konstante und zu jedem
mit
ein mit
Beweis: Seien und , kartesische Koordinaten. Wir setzen für
wobei
die Fouriertransformierte von ist. Wir erinnern an die Operatoren , und aus . Nach und ([27, Satz 10.5]) gilt
Sei nun mit . Wegen
(vgl. [27, Satz 10.6]) sind die Komponenten von beschränkt. Wir definieren (im Nullpunkt sei ). Aus
(265) | |||||
folgt, daß und die Transformierte in liegen (in einer Nullumgebung schätzen wir den Term , im Komplement den Term durch eine Konstante ab). Mit und [27, 10.25] erhalten wir für
und für
wobei wir im vorletzten Schritt benutzt haben. Es folgt . Mit
(vgl. ) erhalten wir und die Abschätzung. q.e.d.
Zur Vorbereitung des nachfolgenden Lemmas betrachten wir eine Teilmenge des . Für eine Form
ist mit
eine orthogonale Zerlegung in .
Lemma 4.4
Seien ,
eine zulässige –Transformation
und .
Liegen die Ausdrücke und
für
sowie
und
in ,
so gilt .
Hierbei wollen wir die Ableitungen komponentenweise verstehen.
Beweis: Aus den Vorausetzungen folgt und somit auch
Wir erhalten . Da die auf dem ”Normalenteil” agierende Einschränkung von punktweise invertierbar mit Einträgen ist, haben wir das Lemma bewiesen. q.e.d.
Nun zum Beweis von Satz 4.1.
Wir wollen wieder lokalisieren und
beschränken uns auf den schwierigeren
Fall der Randkarten.
Wir definieren sowie .
Für Zahlen sind nach [32]
und Lemma 3.5
die
Räume ,
usw. abgeschlossen. Darüber hinaus gelten
die Poincaré Abschätzungen
in Lemma 3.14 mit
.
Aus der Segmenteigenschaft folgt dann
.
Für eine zulässige –Transformation
genügt es zu zeigen
(266) | |||||
für
Die Transformation
ist im allgemeinen nicht identisch mit
aus Satz 4.1, sondern das
Produkt für die
Karte .
Auf die Felder der Komponentenfunktionen
wirkt wie eine symmetrische
gleichmäßig positiv definite
Matrix mit Einträgen aus .
Sei zunächst .
Wir zeigen
per Induktion über und . Da der Fall nach
schon bewiesen
ist, nehmen wir an, die Aussage gelte für .
Sei also .
Wir wollen zeigen
(267) | |||||
(268) |
für , wobei wir die Ableitung komponentenweise verstehen. Aus Symmetriegründen genügt es, den Fall zu betrachten. Wir wählen mit und setzen sowie
(271) |
Wegen für können wir die Koordinaten im Urbild und Zielbereich identifizieren. Somit ist der Ausdruck
wohldefiniert, wirkt auf die Komponenten wie der Differenzenquotient und tauscht mit Rotation, Sternoperator und Divergenz. Weiter gilt für alle mit Träger in
(272) |
Hierbei sei
für und die oben erwähnten Matrixdarstellung von . Wie in [1, Theorem 3.13] zeigt man für
(273) |
Die Form erfüllt
und nach [1, Theorem 3.15] und genügt es, die Abschätzung
für alle zu zeigen. In zerlegen wir gemäß Lemma 3.6
Da alle Betti–Zahlen von verschwinden, folgt aus [17, Satz 1, Satz 2] und Lemma 3.6
Nach Induktionsvoraussetzung erhalten wir (vgl. Lemma 2.10)
(275) |
für
mit
in .
Die Form hat kompakten Träger
in . Die Nullfortsetzung von
auf liegt in , und
erfüllt
Nach Lemma 4.3 existiert mit
(276) | |||||
Es folgt
Den Term schätzen wir mit und durch ab. Mit liegt auch in . Aus und folgern wir
(277) |
mit und aus und
Damit sind und für gezeigt. Die Normalenableitungen erhalten wir wie folgt: Wir wissen für
(278) | |||||
(279) |
Nach , gelten dann
(280) | |||||
(281) | |||||
Aus Lemma 4.4 folgt . Damit haben wir den Fall bewiesen. Gelte der Satz für . Aus den Voraussetzungen im Falle folgt
(282) | |||||
(283) | |||||
Für einen Differentialoperator mit wollen wir wie oben zeigen
für alle . Mit der gleichen Zerlegung wie zuvor erhalten wir
Wegen
(284) |
mit einem Ausdruck , dessen Träger in liegt, und der nur Ableitungen von bis zur Ordnung und von bis zur Ordnung enthält, erhalten wir
Den zweiten Term schätzen wir nach , und ab durch
Aus folgt für
also . Wir erhalten wie in
Genauso verfahren wir mit :
Den letzten Term können wir wie im Fall behandeln und erhalten nach entsprechenden Überlegungen für die anderen tangentialen Ableitungen mit
für .
Um die Normalenableitungen zu untersuchen, setzen
wir für
wobei nur Tangentialkomponenten enthält.
Unter Verwendung von
und den Formeln bis
können wir induktiv für die
Voraussetzungen
von Lemma 4.4 (mit statt )
und damit
zeigen.
Damit ist der Fall bewiesen.
In den Fällen , beliebig und
, oder ist nichts zu zeigen.
Im Fall , liegt die
Form aus
wegen
in , so daß wir den Beweis
ohne Lemma 4.3
durchführen können.
q.e.d.
Im Falle wechselnder Randbedingungen würde der Beweis
scheitern, da die Anwendung von die Randbedingungen
nicht respektiert.
5 Spursätze
In diesem Kapitel betrachten wir Spuren und Teilspuren der Formen aus und , wobei wir die folgenden Sätze nur für den ersten Raum beweisen werden. Die Behauptungen für den Raum sind die dualen Resultate, die man mit Hilfe des Sternoperators unter Verwendung von , und den in diesem Zusammenhang bewiesenen Aussagen gewinnen kann.
5.1 Die Spursätze in und
Sei in diesem Abschnitt glatt.
Aus Satz 4.1 folgt, daß
Formen aus in
liegen, und wir können auf solche die
Spuroperatoren aus Lemma 2.7 und
aus anwenden.
Nach und dem Satz von Stokes
gilt für
, und
Mit erhalten wir
(285) | |||||
Dies motiviert, die Tangentialspur einer Form wie folgt zu definieren
(286) |
Angewandt auf Formen erfüllt diese
Wir zeigen:
Satz 5.1
Für jedes liegt die Tangentialspur
in und es gelten:
-
i)
-
ii)
-
iii)
Die Abbildung ist stetig.
Beweis: i) Wegen erfüllen und
Da dicht in liegt, folgt
die Behauptung aus .
ii),iii) Für erhalten wir mit
, der Schwarzschen Ungleichung und der
Stetigkeit von
(287) |
Daraus folgt für und eine Folge mit in
da stetig ist. Nach (139) und gelten
(288) |
und wir erhalten Wohldefiniertheit und Stetigkeit der Abbildung . q.e.d.
Wir untersuchen noch die ”natürlichen” Eigenschaften des Spuroperators:
Für gilt
Andererseits zieht nach sich
also
(289) |
Mit Hilfe des Sternoperators können wir
auf einen Normalenspuroperator erklären:
Die Resultate aus Satz 5.1 werden durch den Sternoperator wie folgt übertragen:
Satz 5.2
Für jedes liegt die Normalenspur
in und es gelten:
-
i)
-
ii)
-
iii)
Die Abbildung ist stetig.
Wir wollen einen Fortsetzungsoperator
konstruieren und zeigen zunächst:
Lemma 5.3
Für gelten
sowie .
Beweis: Für erhalten wir mit und
und damit die erste Behauptung. Die zweite Behauptung ist das duale Resultat. q.e.d.
Satz 5.4
-
i)
Es existiert ein linearer stetiger Fortsetzungsoperator
mit .
-
ii)
Es existiert ein linearer stetiger Fortsetzungsoperator
mit .
Beweis: i): Seien und (vgl.Korollar 3.14)
versehen mit . Nach Lemma 3.6 mit , und Korollar 3.14 gilt
orthogonal in , und nach Satz 4.1 liegen alle Räume in . Wir betrachten das Problem (P1): Gesucht mit
(290) |
Nach Korollar 3.14 ist die stetige Bilinearform auf der linken Seite streng koerzitiv in . Die rechte Seite ist ein antilineares stetiges Funktional (Satz 4.1). Nach dem Satz von Lax–Milgram können wir (P1) lösen, und die Lösung erfüllt
(291) |
Ebenso lösen wir (P2): Gesucht mit
(292) | |||||
(293) |
wobei
für eine –Orthonormalbasis von . Testen der rechten Seite von mit liefert
und damit für alle . Um zu zeigen, daß die Formel für alle Formen (nach Lemma 5.3) richtig ist, verbleibt es diese mit
zu testen. Aus , und der Randbedingung folgt , und die Formel (290) impliziert
(294) | |||||
also auch für alle
.
Wir setzen und erhalten
und
. Die Stetigkeit des
Fortsetzungsoperators
folgt aus und .
ii) Mit
(297) |
gilt
Die Stetigkeit folgt aus i). q.e.d.
5.2 Wechselnde Randbedingungen
Sei in diesem Abschnitt glatt. Wir wollen die Tangentialspur auf einem Randstück wie im homogenen Fall durch Volumenintegrale beschreiben. Dazu definieren wir
Versehen mit der Norm ist dieser ein abgeschlossener Unterraum von . Den Dualraum bezeichnen wir mit und erklären die Rotation für durch
Ferner definieren wir
und zeigen zunächst:
Lemma 5.5
Für gelten
und
.
Beweis: Sei . Aus folgt für
also . Lemma 5.3 und der Sternoperator liefern die übrigen Aussagen. q.e.d.
Für definieren wir die Tangentialspur
in durch
Diese hat folgende Eigenschaften:
Satz 5.6
Für jedes liegt die Tangentialspur
in und es gelten:
-
i)
-
ii)
Die Abbildung ist stetig.
-
iii)
.
Beweis: Da eine Einschränkung des Funktionals
ist folgen i) und ii) aus Satz 5.1.
iii) Für und
gilt nach Lemma 5.5
Andererseits impliziert für ()
q.e.d.
Entsprechende Aussagen erhalten wir für
die Teilspur von Formen aus .
Erklären wir den Sternoperator analog zu
und
so folgen die dualen Resultate:
Satz 5.7
Für jedes liegt die Normalenspur
in und es gelten:
-
i)
-
ii)
Die Abbildung ist stetig.
-
iii)
.
Bemerkung 5.8
Eine Konstruktion des Fortsetzungsoperators
wie in Abschnitt 5.1 scheitert
im Falle wechselnder Randbedingungen daran,
daß Formen aus
im allgemeinen nicht in liegen. Diese
Eigenschaft kann man erwarten, wenn die Randstücke
und senkrecht aufeinander treffen.
6 Lösungstheorie
Seien die Bezeichnungen wie in Abschnitt
5.1 und glatt.
Nach Satz
4.1 liegen Formen aus
, welche die elektrische oder
magnetische homogene Randbedingung erfüllen, in .
Wir betrachten folgendes Problem:
Gesucht ist eine Form mit
(302) |
Lemma 6.1
Seien und
mit
(303) | |||||
Dann existiert eine Lösung von
(307) |
Diese erfüllt
Beweis: Wir suchen zunächst eine Form mit
(308) |
Nach Korollar 3.14 ist die linke Seite eine stetige streng koerzitive Bilinearform über . Die rechte Seite ist ein antilineares stetiges Funktional. Die nach dem Satz von Lax–Milgram existierende Lösung erfüllt
und nach Voraussetzung gilt sogar für alle . Für mit und (vgl. Abschnitt 5.1) folgt aus Satz 5.1 und
also auch für alle . Somit ist Lösung zu . q.e.d.
Lemma 6.2
Sei .
Dann existiert eine Lösung von
(312) |
Diese erfüllt
Beweis: Nach Korollar 3.14 können wir ein finden mit
(313) | |||||
(314) |
Wegen ist auch für alle erfüllt. Für gilt die Gleichung wegen der Voraussetzung an . Wir folgern
Setzen wir
(315) |
so folgt aus , und die Behauptung. q.e.d.
Satz 6.3
Notwendige und hinreichende Bedingungen für die Lösbarkeit
von sind
und
Das Problem ist dann eindeutig lösbar, und die Lösung erfüllt
Beweis: Nach liegt die Lösung des
homogenen Problems in .
Aus , folgt und
damit die Eindeutigkeit.
Seien und Lösungen der Probleme
und .
Setzen wir
so gelten , , und wegen und ist die Randbedingung erfüllt. Aus
folgt, daß das Problem löst
(hier haben wir
nach benutzt).
Es verbleibt, die Notwendigkeit der Voraussetzungen zu zeigen.
Daß im Falle der Lösbarkeit und
gelten müssen, ist klar.
Aus Satz 5.1 folgt
.
Nach Satz 5.1 ii) gilt
und für
q.e.d.
Wir formulieren noch das duale Problem:
Gesucht
mit
(320) |
Das duale Resultat lautet dann:
Satz 6.4
Notwendige und hinreichende Bedingungen für die Lösbarkeit
von sind
und
Das Problem ist dann eindeutig lösbar, und die Lösung erfüllt
7 Die Dirichlet–Neumann Felder
Satz 7.1
Sei glatt und , mit für und offen, nicht leer und zusammenhängend. Ferner möge die erste Betti–Zahl von verschwinden. Dann gilt
Um den Satz zu beweisen, benötigen wir
zunächst einige Vorbereitungen:
Lemma 7.2
Aus den Voraussetzungen von Satz 7.1
folgt die Existenz
offener Mengen mit
, und
, .
Wir können die Mengen so wählen,
daß die Glattheitseigenschaft für
erhalten bleibt
und
die erste Betti–Zahl von verschwindet.
Beweis: Nach [25, Theorem 1.1.7] oder auch [9] existiert ein Homöomorphismus von auf eine in offene Umgebung von mit
und der Eigenschaft, daß bzw. Diffeomorphismen auf in bzw. offene Umgebungen von sind. Für eine Funktion mit Werten in und , setzen wir
Gilt , so existieren Folgen , und mit
Dies impliziert . Wegen für müssen und übereinstimmen. Ähnlich zeigt man . Da alle Punkte aus innere Punkte der Menge sind, ist offen, und es gilt wegen
Da das Bild der Menge
unter dem Diffeomorphismus ist, erhalten wir mit
Es folgt
und damit die Glattheit des Randes . Setzen wir
so stellt die Abbildung
(323) |
einen Homöomorphismus zwischen den Mengen und dar. Somit verschwindet auch die erste Betti–Zahl von ([4, Seite 160] oder auch [10, Seite 18] in Verbindung mit [23, Seite 42]). q.e.d.
Lemma 7.3
Die Nullfortsetzung einer Form aus
liegt in .
Beweis: Wegen liegen Elemente aus auch in . Somit gilt für , und die Nullfortsetzung von
also auch . q.e.d.
Lemma 7.4
Verschwindet in ,
so liegt
in .
Beweis: Wegen und gilt
Für eine Form folgen
( ist kompakt, abgeschlossen). Mit einer Funktion , in gelten (nach Definition ist auf ganz erklärt) und
Wir erhalten . q.e.d.
Beweis von Satz 7.1:
Wir verwenden die Bezeichnungen aus Lemma 7.2.
Für Funktionen mit
in und
(324) |
für alle existieren nach Korollar 3.14 und dem Satz von Lax–Milgram Funktionen mit und
(325) |
(Beachte ). Wir behaupten
(326) |
ist eine Basis von . Aus folgt sofort . Wegen
und gilt (wie in Lemma 2.11 zeigt man für Formen mit ). Um zu zeigen, daß ein Erzeugendensystem ist, wählen wir . Die Nullfortsetzung liegt nach Lemma 7.3 in . Da die erste Betti–Zahl von verschwindet, existiert nach [17, Satz 1, Satz 2] und Korollar 3.14 eine Form mit . Aus in und folgt
(327) |
Sei o.B.d.A. . Wir definieren
(328) | |||||
Wegen verschwindet in , und wir erhalten nach Lemma 7.4
In gilt
und es folgt
also (Lemma 3.6 und ). Es verbleibt, die lineare Unabhängigkeit zu zeigen. Gelte daher
Wir setzen
(331) |
für . In gilt , und aus folgt , also auch und
Dies impliziert
in . Wegen in muß die Konstante verschwinden, und wir erhalten für
q.e.d.
8 Eigenformen
Um Aussagen über die Güte von Lösungen der Maxwellgleichung machen zu können, kann man sich der Methode von Saranen [24] bedienen (in Kegelgebieten im ). Hierzu ist es notwendig, Eigenformen niederer Dimensionen zu kennen. Wir wollen für spezielle Kegelgebiete die Orthonormalsysteme aus Lemma 3.9, die wir hier unter Berücksichtigung der Raumdimension mit bzw. bezeichnen, und die Eigenwerte – hier – für und berechnen. Darüber hinaus untersuchen wir deren Regularität. Daß wir nach den Eigenformen entwickeln können, folgt aus Lemma 3.9, wenn wir die kompakte Einbettung
(332) |
und die Approximationseigenschaft zeigen können.
8.1 Die halbe Kreislinie
Wir beginnen mit dem halben Kreisrand
(335) |
Aus Lemma 3.13 folgen und die Kompaktheit der Einbettung in . Sei zunächst . Aus folgt, daß die Dirichlet–Neumann–Felder verschwinden, d.h. in der Terminologie von Lemma 3.9. Die Eigenformen erfüllen
Mit der Koordinate , folgt für , mit und
Die Regularitätstheorie z.B. [1, Theorem 6.2] liefert
Alle Lösungen dieser Differentialgleichung haben die Form
(336) |
Testen wir mit , , so impliziert
(337) | |||||
Wegen gilt für ,
(338) | |||||
Mit , , und der Maxwellgleichung erhalten wir Teil i) des folgenden Satzes
Satz 8.1
-
i)
Bis auf normierende Konstanten gelten
-
ii)
Für sind die Orthonormalsysteme leer.
Beweis: ii) Aus folgt, daß der Raum nur aus der Nullabbildung besteht. q.e.d.
8.2 Der Halbkreis
Mit den Bezeichnungen aus Abschnitt 8.1 sei
der obere Halbkreis mit Radius 1 um den Ursprung. Wir zeigen zunächst
Lemma 8.2
-
i)
Es gilt die Approximationsaussage .
-
ii)
Die Einbettung ist kompakt.
Beweis: i) Für eine Karte um seien
(342) |
Es genügt wieder, eine Form mit kompaktem Träger in durch Formen aus mit kompaktem Träger in zu approximieren. Für alle folgt dies aus und Satz 2.20. Zu können wir eine Karte finden mit
(346) |
In
setzen wir wie in Lemma 7.3
zu Null fort, verschieben den Träger in
Richtung
und approximieren dort
nach Lemma 2.15 durch Formen aus
.
Nach Multiplikation mit einer geeigneten Abschneidefunktion
erhalten wir
.
ii) Mit den
Bezeichnungen aus zeigen wir
für eine Karte um und eine in
beschränkte Folge
mit ,
daß diese eine in konvergente
Teilfolge besitzt.
Für alle folgt dies aus [32]
bzw. Satz 3.2. Im Falle
wählen wir die Umgebung mit .
Mit der Abbildung aus Lemma 4.2
gilt
(siehe
,).
Wir setzen
und zeigen für den (eingeschränkten) Spiegelungsoperator aus Lemma 4.2
Die Beschränktheit folgt aus Lemma 2.13, die Aussage durch Approximation in mit Formen aus (beachte ). Ebenfalls durch Approximation erhalten wir mit
Die Lemmata 2.13 und 2.11 liefern . Nach [32] besitzt eine in , damit auch in konvergente Teilfolge. q.e.d.
Wir definieren für
Diese erfüllen
Lemma 8.3
Für die Koeffizienten aus
,
zu einer Form
gelten
-
i)
für alle
-
ii)
für alle
Beweis: Die beiden Aussagen können wir ganz analog zu
Lemma 3.10 beweisen, wenn wir zeigen, daß
die Formeln (für i)) und
(für ii)) auch hier Gültigkeit haben.
Dazu vergleichen wir die Randbedingungen an .
Beim Beweis von Lemma 2.22
ist nicht benutzt worden, daß einen positiven Abstand zur
Null besitzt. Wir müssen lediglich garantieren, daß die
von abhängigen Ausdrücke auf den rechten Seiten
der Skalarprodukte so beschaffen sind, daß wir Lemma
2.21 anwenden können. Dies folgt aber aus den
Voraussetzungen an .
Ebenfalls entnehmen wir dem Beweis,
daß die Randbedingung ausreichend ist. Dies liefert
i). Im Fall ii) übernimmt
die fehlende Randbedingung; der Deckel der Kegelspitze ist
hier in enthalten.
q.e.d.
Wir untersuchen zunächst den Fall .
Wie im Abschnitt 8.1 liefert
, daß die Dirichlet–Neumann–Felder
verschwinden.
Seien Lösungen von .
Mit den Resultaten
aus Abschnitt 8.1 zerlegen wir gemäß
(347) | |||||
(348) |
wobei nach den Maxwellgleichungen die Beziehungen
(349) |
gelten. Wir werden zeigen, daß die Koeffizienten im Definitionsbereich des Abschlusses des Besseloperators
liegen. Dieser ist nach [27, Satz 27.2] im Raum wesentlich selbstadjungiert. Funktionen erfüllen und . Wir erhalten mit den Lemmata 3.10 und 8.3, und
Bezeichnen wir mit die Besselfunktion der Ordnung und mit die positiven Nullstellen der Besselfunktion , so folgt aus [27, Satz 27.3] bis auf normierende Konstanten für ein entweder
wobei die letzten Identitäten aus und Lemma 3.10 folgen, oder beliebig und
Da nach [22, Seite 203] oder
[28, Seite 485] die Besselfunktionen
für natürliche Zahlen keine
gemeinsamen positiven Nullstellen haben, zerfallen die Reihen in
und in eine
Komponente.
Im Falle können wegen der unsymmetrischen
Randbedingungen nicht die dualen Resultate benutzt werden.
Daß die Dirichlet–Neumann–Felder verschwinden,
zeigt man analog zu Satz 7.1.
Wie oben zerlegen
wir
(350) | |||||
(351) |
erhalten die Gleichungen
(352) |
und betrachten den nach [27, Satz 27.4] wesentlich selbstadjungierten Besselschen Differentialoperator
Elemente erfüllen und . Daher erhalten wir wie oben (hier mit und )
also . Bezeichnen wir mit die positiven und für wachsenden Nullstellen von , so folgt aus [27, Satz 27.4], und Lemma 3.10 entweder
oder beliebig und
Herr Professor Dr. Hans Volkmer, University of Wisconsin,
Milwaukee/USA konnte während seines Gastaufenthaltes
in Essen zeigen, daß auch die Funktionen ,
keine gemeinsamen Nullstellen haben:
Er ging den Weg von [22, Seite 203],
wobei er investieren mußte,
daß auch die Nullstellen der
transzendente Zahlen sind ([26, Seite 217]).
Damit zerfallen auch die Reihen
aus und
in eine Komponente.
Im Fall folgt aus ,
daß der Raum und
damit auch die Orthonormalsysteme verschwinden.
Wir erhalten:
Satz 8.4
-
i)
Bis auf normierende Konstanten gelten
(353) (354) (355) (356) -
ii)
Für sind die Orthonormalsysteme leer.
-
iii)
Die Eigenwerte bzw. sind die positiven Nullstellen der Besselfunktion bzw. .
Um die Güte der Lösungen zu untersuchen, betrachten wir zuerst mit der Polarkoordinatenabbildung
(359) |
und , mit
(360) | |||||
Bekannt ist, daß genau dann in liegt, wenn
(361) |
gilt. Insbesondere folgt aus , im Falle . Um die Komponentenfunktionen bezüglich kartesischer Koordinaten zu bestimmen, berechnen wir nach
Im Falle erhalten wir für
(362) | |||||
Im Fall gilt für
Da im Fall die Komponentenfunktion nicht verändert wird, können wir uns nun den Ausdrücken bis zuwenden. Aus
(363) | |||||
([5, VII.2.(24)] bzw. [27, Seite 346]) und den Bemerkungen oben können wir schließen, daß die die Komponentenfunktionen der Transformationen aller Ausdrücke aus und in liegen. Das gleiche gilt im Falle für die Ausdrücke in und . Um eine Auslöschung irregulärer Anteile zu auszuschließen, betrachten wir den Fall in . Bezeichnen wir mit den in der Zerlegung irregulären Anteil des Normalenteils und mit den Tangentialteil, die Koeffizienten bezüglich kartesischer Koordinaten (wie oben), so gilt mit
Aus und den Additionstheoremen folgt
und aus (bis auf reguläre Terme)
wobei wir
nach [5, VII,(25)] benutzt haben. Da hiermit die Bedingung verletzt ist, liegen die Transformationen der nicht in . Analog verfahren wir mit und erhalten:
Satz 8.5
Bis auf und
, liegen die Komponentenfunktionen
der Transformationen aller
Ausdrücke aus bis
in .
Danksagung
Ich bedanke mich bei Herrn Professor Dr. Norbert Weck und Herrn Professor Dr. Karl-Josef Witsch für zahlreiche Diskussionen und die Betreuung meiner Dissertation.
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Symbole
38 | ||||
2.2 | ||||
2.1 | ||||
2.1 | ||||
2.1 | ||||
2.1 | ||||
73 | ||||
2.6 | ||||
2.1 | ||||
3.3 | ||||
2.1 | ||||
2.4 | ||||
2.5 | ||||
2.9 | ||||
2.6 | ||||
2.8 | ||||
3.3 | ||||
3 | ||||
3 | ||||
5.1 | ||||
5.6 | ||||
ii) | ||||
5.1 | ||||
5.5 | ||||
i) | ||||
2.2 | ||||
2.1 | ||||
2.2 | ||||
2.19 | ||||
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2.2 | ||||
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2.8 | ||||
2.1 | ||||
2.1 | ||||
2.8 | ||||
2.8 | ||||
2.2 | ||||
48 | ||||
207 | ||||
213 | ||||
2.1 | ||||
2.2 | ||||
207 | ||||
213 | ||||
207 | ||||
213 | ||||
2.2 | ||||
2.2 | ||||
2.2 | ||||
2.2 | ||||
2.5 | ||||
2.8 | ||||
41 | ||||
2.21 | ||||
2.2 | ||||
207 | ||||
213 | ||||
2.8 | ||||
2.5 | ||||
2.5 | ||||
2.5 | ||||
2.5 | ||||
2.5 | ||||
2.6 | ||||
5.6 | ||||
2.1 | ||||
D–Gebiet | 2.17 | |||
div | ||||
2.8 | ||||
2.2 | ||||
37 | ||||
3.9 | ||||
2.1 | ||||
2.8 | ||||
2.1 | ||||
2.4 | ||||
2.6 | ||||
5.2 | ||||
2.6 | ||||
5.2 | ||||
3.9 | ||||
2.1 | ||||
2.1 | ||||
2.1 | ||||
2.1 | ||||
5.1 | ||||
3 | ||||
2.1 | ||||
2.8 | ||||
2.4 | ||||
3 | ||||
2.8 | ||||
2.21 | ||||
2.2 | ||||
2.17 | ||||
89 | ||||
3.9 | ||||
2.4 | ||||
2.8 | ||||
2.1 | ||||
2.5 | ||||
2.5 | ||||
2.5 | ||||
2.5 | ||||
2.5 | ||||
2.6 | ||||
5.2 | ||||
rot | ||||
2.8 | ||||
2.1 | ||||
4.2 | ||||
4.2 | ||||
S–Gebiet | iii) | |||
i) | ||||
2.8 | ||||
2.8 | ||||
2.2 | ||||
2.2 | ||||
2.3 | ||||
2.2 | ||||
2.3 | ||||
2.8 | ||||
5.1 | ||||
5.4 | ||||
Z–Gebiet | 3.1 |