1 Einleitung
Es sei eine zusammenhängende komplexe Mannigfaltigkeit mit abzählbarer Topologie und eine Teilmenge von . In der Theorie der holomorphen Blätterungen sind solche Teilmengen von Interesse, zu denen es eine injektive holomorphe Immersion eines komplexen Raumes in mit als Bild gibt. Dann induziert auf eine komplexe Struktur. Wir nennen eine solche Struktur quasi-analytisch und mit dieser Struktur eine Schichtung. Ist bezüglich der Struktur zusammenhängend, so nennen wir eine Schicht.
Die Blätter in einer holomorphen Blätterungstheorie sind stets Schichten.
In Abschnitt 2
geben wir eine Definition der quasi-analytischen Struktur, ohne holomorphe Abbildungen zu benutzen. Eine quasi-analytische Struktur auf ist eine Topologie auf derart, daß lokal
bezüglich jeweils eine lokal-analytische Teilmenge von ist (vgl. Definition 2.1). Dadurch ist in natürlicher Weise auch eine komplexe Struktur auf festgelegt. Wir stellen in Abschnitt 2 einige grundlegende Begriffe und Aussagen zusammen. Wie Beispiele in Abschnitt 3 zeigen, sind quasi-analytische Strukturen, auch wenn es sich um Schichten handelt, nicht eindeutig bestimmt. In Abschnitt 4
machen wir unter der Einschränkung einer abzählbaren Topologie (Schichten erfüllen diese Voraussetzung) eine abgeschwächte Eindeutigkeitsaussage (vgl. 4.10 und 4.11).
Wie wir in Abschnitt 2 zeigen, gilt allerdings eine scharfe Eindeutigkeitsaussage für Wege-verträgliche quasi-analytische Strukturen (vgl. 2.7). Dabei heißt eine quasi-analytische Struktur Wege-verträglich, wenn jeder -Weg bereits ein -Weg ist. Die Existenz einer solchen Struktur auf hängt allerdings von der Relativtopologie von bzgl. ab (vgl. 2.5.(3)).
Es handelt sich, wenn es sie gibt, um eine natürliche quasi-analytische Struktur. In Abschnitt 4 gehen wir allgemein auf natürliche quasi-analytische Strukturen ein; wir nennen sie schwach-analytische Strukturen.
Man konstruiert sie mit Hilfe des sogenannten analytischen Inhalts. Das ist die Menge aller Teilmengen von , die lokal-analytische Teilmengen von sind. Nicht jede Teilmenge trägt eine schwach-analytische Struktur. Wenn eine solche existiert, ist sie eindeutig bestimmt (vgl. 4.19).
Seit Beginn der 1970er Jahre studiert man holomorphe Blätterungen mit Singularitäten. 1972 hat H. Holmann einen speziellen Typ von singulären holomorphen Blätterungen mit Hilfe gewisser holomorpher Abbildungen eingeführt (vgl. [H]). Er konnte dabei wie im Fall regulärer Blätterungen einen Blattbegriff einführen. Problematisch ist dies bei dem ebenfalls in 1972 von P. Baum und R. Bott eingeführten Begriff einer singulären holomorphen Blätterung mit Hilfe von Garben holomorpher Vektorfelder bzw. Pfaffscher Formen
(vgl. [B/B] und [B]).
Dieser Begriff besitzt jedoch den gewünschten Grad von Allgemeinheit.
Deshalb gehen wir von ihm in dieser Arbeit aus. In [R-1] wurde für derartige Blätterungen ein Blattbegriff eingeführt, welcher den von H. Holmann verallgemeinert. Allerdings besitzt nicht jede singuläre holomorphe
Blätterung Blätter überall. Wir beziehen uns in dieser Arbeit bei Verweisen zur Blätterungstheorie stets auf
[R-2], eine Arbeit, die über das Internet erreichbar ist.
Inspiriert durch Arbeiten von P. Stefan hat K. Spallek einen Blätterungsbegriff für differenzierbare Räume eingeführt (vgl. [Spa]). Für den holomorphen Fall und komplexe Mannigfaltigkeiten als Trägerraum stimmt sein Begriff mit dem von uns in Abschnitt 5 definierten Begriff der quasi-analytischen Zerlegung überein. Eine quasi-analytische Zerlegung von ist eine quasi-analytische Struktur auf ; die zugehörigen Schichten nennen wir Blätter.
In den Abschnitten 6 bis 7 geht es um den Zusammenhang zwischen quasi-analytischen Zerlegungen und holomorphen Blätterungen.
In Abschnitt 5 stellen wir allgemeine Grundbegriffe für die Theorie der quasi-analytischen Zerlegungen zusammen und gehen vor allem auf zwei zentrale Beispiele ein: Ist eine kohärente involutive Untergarbe der Garbe der holomorphen Vektorfelder auf , so definiert , wie Spallek gezeigt hat, eine glatte quasi-analytische Zerlegung von . Wir nennen sie die Spallek-Zerlegung zu ; sie ist insbesondere Wege-verträglich (vgl. 5.8 und 5.9). Ist eine holomorphe Blätterung auf mit Blättern überall, so definieren diese eine quasi-analytische Zerlegung von ; sie ist schwach-analytisch (vgl. 5.13). Wir behandeln die Beziehung zwischen und der gleichfalls existierenden Spallek-Zerlegung von (vgl. 5.16). In Abschnitt 6 behandeln wir quasi-analytische Zerlegungen und holomorphe Blätterungen, die abbildungsdefiniert sind, d.h. lokal durch holomorphe Abbildungen beschrieben werden können (vgl. 6.3, 6.4). Der Begriff der Regularität einer quasi-analytischen Zerlegung wird in naheliegender Weise eingeführt (vgl. 6.5) und damit der der Singularitätenmenge . Für unsere Theorie wichtig ist der Begriff der fasertreuen holomorphen Abbildung (vgl. 6.8); insbesondere sind offene Abbildungen fasertreu. Wir erhalten das Ergebnis: die abbildungsdefinierten quasi-analytischen Zerlegungen mit fasertreuen lokalen Beschreibungen entsprechen genau den abbildungsdefinierten holomorphen Blätterungen mit fasertreuen lokalen Beschreibungen (vgl. 6.4, 6.14).
Wie Beispiele am Ende von Abschnitt 6 zeigen, können quasi-analytische Zerlegungen sehr chaotisch sein, selbst wenn die zugehörige Vektorfeldgarbe kohärent ist. Deshalb erscheint es sinnvoll, bei der Definition der
Kohärenz einer quasi-analytischen Zerlegung nicht nur die Kohärenz der Vektorfeldgarbe zu fordern, sondern darüber hinaus eine stärkere Bindung von und zu verlangen (vgl. 7.2). In diesem Fall definiert in natürlicher Weise eine holomorphe Blätterung und auf
stimmt die von dieser dort definierte Zerlegung mit überein. Die quasi-analytische Zerlegung heißt vollständig, wenn sie kohärent ist und wenn vollständig ist (vgl. 7.7). Sie heißt perfekt, wenn sie kohärent ist, wenn Blätter überall besitzt und wenn ist (vgl. 7.15, 7.16).
Übrigens: unser Kohärenzbegriff ist funktionentheoretisch motiviert und stimmt nicht mit dem eher geometrisch motivierten Kohärenzbegriff von Spallek überein.
7.18: Die quasi-analytische Zerlegung sei abbildungsdefiniert mit fasertreuen lokalen Beschreibungen. Dann ist vollständig und perfekt.
7.19: Die quasi-analytische Zerlegung sei kohärent, lokal-eigentlich, rein -dimensional und es gelte
. Dann ist vollständig und perfekt.
7.21:
Die quasi-analytische Zerlegung sei lokal eigentlich und rein -codimensional. Dann sind folgende Aussagen äquivalent:
-
(1)
-
(2)
ist vollständig,
-
(3)
-
(4)
ist abbildungsdefiniert.
Im Fall von (4) sind die lokalen Beschreibungen übrigens sofort schon fasertreu.
In Abschnitt 8, dem Anhang, stellen wir einige Hilfsüberlegungen allgemeinerer Art zusammen.
Eine verkürzte Vorabversion dieser Arbeit wurde in [H/K/R] publiziert. Leider sind uns dort einige Fehler unterlaufen:
eine Schicht ist nicht immer Wege-verträglich, und
im Theorem 1.(1).(a) fehlt die Bedingung, daß lokal eigentlich ist (vgl. Beispiel 7.26 in diesem Text).
2 Quasi-analytische Schichtungen und Schichten
Es sei stets eine -dimensionale zusammenhängende komplexe Mannigfaltigkeit mit abzählbarer Topologie. Ist eine beliebige Teilmenge von , dann bezeichnen wir die Relativtopologie von auch als die
-Topologie.
2.1 Definition
Eine quasi-analytische Struktur auf einer Teilmenge von ist eine Topologie auf , für die gilt:
Zu jedem gibt es eine offene -Umgebung von in und eine offene -Umgebung
von in derart, daß eine analytische Teilmenge von ist und daß die -Topologie
von mit der -Topologie von übereinstimmt.
Wir nennen den topologischen Raum eine quasi-analytische Schichtung.
Wenn in der obigen Bedingung und zusammenhängend sind (was man durch geeignete Verkleinerungen
stets erreichen kann), dann nennen wir ein -Plättchen.
Die -Zusammenhangskomponenten einer quasi-analytischen Schichtung (zusammen mit
der durch induzierten Topologie) nennen wir
quasi-analytische Schichten.
Wir sprechen im Weiteren kurz von Schichtung bzw. Schicht. Jede Schicht ist wieder eine Schichtung.
Da analytische Mengen lokal wegzusammenhängend sind, ist eine Schichtung bezüglich ebenfalls lokal wegzusammenhängend und ihre Schichten sind genau ihre -Wegzusammenhangskomponenten.
Die Topologie einer Schichtung ist feiner als die -Topologie; lokal bzgl. trägt eine Schichtung die Relativtopologie von .
Ist eine Schichtung in , dann induziert in natürlicher Weise eine komplexe Struktur auf :
ist ein -Plättchen, so ist mit seiner natürlichen komplexen Struktur eine komplexe Karte
von . Wir denken uns eine Schichtung stets mit dieser komplexen Struktur versehen. Es ist eine reduzierte komplexe Struktur.
Wir setzen im Weiteren alle betrachteten komplexen Strukturen als reduziert voraus.
Eine holomorphe Abbildung zwischen komplexen Räumen und heißt eine
holomorphe Immersion, wenn es zu jedem Punkt eine offene Umgebung von und eine offene Umgebung von gibt derart, daß eine analytische Teilmenge von und biholomorph ist.
2.2
-
(1)
Sei eine Schichtung in . Dann ist die kanonische Inklusion eine injektive holomorphe
Immersion mit .
-
(2)
Ist umgekehrt eine injektive holomorphe Immersion, so ist die Topologie auf ,
bezüglich
der ein Homöomorphismus ist, eine quasi-analytische Struktur auf , also eine Schichtung.
ist eine biholomorphe Abbildung.
Beweis: (1) ist klar. — (2) ergibt sich sofort aus der Definition der holomorphen Immersion.
Eine holomorphe Abbildung wie in 2.2.(2) heißt eine Darstellung der Schichtung .
Wegen 2.2.(1) besitzt jede Schichtung eine Darstellung. Deshalb sind Schichtungen genau die Teilmengen von , die Bilder komplexer Räume bezüglich injektiver holomorpher Immersionen mit Zielraum
sind.
2.3
-
(1)
Sei eine lokal-analytische Teilmenge von . Dann ist die -Topologie von eine
quasi-analytische Struktur auf ,
die sogenannte Standardstruktur.
-
(2)
Zur Schichtung in gebe es eine offene -Umgebung von derart,
daß für jede -kompakte
Teilmenge von die Menge ebenfalls -kompakt ist.
Dann ist eine lokal-analytische Teilmenge von und
ist die Standardstruktur, also die -Topologie.
Beweis von (2): Sei eine Darstellung von . Dann ist eine eigentliche Abbildung. Aufgrund eines Satzes von Remmert (vgl. [K/K, 45.17]) ist eine analytische Teilmenge von , also eine lokal-analytische Teilmenge von . Die Abbildung (wobei die -Topologie trage) ist bijektiv, stetig und eigentlich, also ein Homöomorphismus. Also ist die -Topologie.
In 2.3.(1) erfüllt mit der Standardstruktur die Voraussetzungen von 2.3.(2). Also gibt 2.3 eine genaue Charakterisierung derjenigen Schichtungen in an, die lokal-analytische Teilmengen von mit ihrer Standardstruktur sind.
Die folgenden zwei Beispiele zeigen, wie vorsichtig man mit dem Begriff der Schichtung vorgehen sollte:
2.4
-
(1)
Sei eine beliebige (nichtleere) Teilmenge von (z.B. , , ) und
.
Dann ist in natürlicher Weise eine eindimensionale komplexe Mannigfaltigkeit mit
eventuell überabzählbar vielen Zusammenhangskomponenten.
Die natürliche Inklusion definiert eine quasi-analytische Struktur auf .
-
(2)
Für eine beliebige Teilmenge ist mit der diskreten Topologie
auf natürliche Weise
eine null-dimensionale komplexe Mannigfaltigkeit. Die natürliche Inklusion definiert eine
quasi-analytische Struktur auf .
Weil nach Voraussetzung abzählbare Topologie hat und jede Schicht eine Darstellung besitzt, folgt auf Grund des Satzes von Poincar -Volterra (vgl. [Bou]), daß jede Schicht eine abzählbare Topologie besitzt. Wir nennen eine Schichtung
abzählbar,
wenn sie höchstens abzählbare viele Schichten enthält. Das ist genau dann der Fall, wenn die Schichtung abzählbare Topologie hat.
Eine lokal-analytische Teilmenge von mit der Standardstruktur ist eine abzählbare Schichtung. Im Übrigen verweisen wir auf die Beispiele 2.4.(1).
2.5 Satz und Definition
Eine Schichtung heißt Wege-verträglich, wenn die folgenden äquivalenten Aussagen gelten:
-
(1)
Jeder -Weg ist ein -Weg.
-
(2)
Für jedes -Plättchen ist eine -Wegzusammenhangskomponente von .
-
(3)
Zu jedem gibt es ein -Plättchen mit derart, daß die
-Wegzusammenhangskomponente
von mit ist.
Beweis (1) (2): Da wegzusammenhängend ist, genügt es zu zeigen:
für jeden -Weg
mit ist .
Das ist aber klar: da abgeschlossen ist in , ist abgeschlossen; da
nach Voraussetzung auch ein -Weg ist und -offen in , ist offen in .
(3) (1): Sei wie in (1); wir zeigen, daß in allen
-stetig ist. Dazu sei
ein -Plättchen mit wie in (3). Weil eine -Zusammenhangskomponente von
ist, ist
für nahe bei . Weil die Relativtopologie von in ist,
ist auch
-stetig in einer Umgebung von .
Wir sagen im Fall von 2.5 auch, daß Wege-verträglich ist.
2.6 Beispiel
Ist in 2.4.(1) total unzusammenhängend (z.B. das Cantorsche Diskontinuum), dann ist die dadurch definierte Schichtung Wege-verträglich. Für ist das zugehörige
nicht Wege-verträglich.
Weitere Beispiele zum Begriffe ”Wege-verträglich findet man im Abschnitt 3.
2.7 Satz
Seien und zwei Wege-verträgliche quasi-analytische Strukturen auf . Dann ist .
Beweis:
Sei . Dann gibt es zu ein -Plättchen und ein -Plättchen gemäß
(3). Wir betrachten die -Wegzusammenhangskomponente von , die enthält. Weil
analytische Mengen lokal wegzusammenhängend sind, ist eine offene Teilmenge von und von . Sei
die -Zusammenhangskomponente von , die enthält, dann ist ein
- und ein -Plättchen.
2.8
Sei eine Schichtung und eine -offene Teilmenge.
Dann ist wieder eine Schichtung,
die wir die Einschränkung der Schichtung nennen.
Es sei eine Schichtung und , also eine offene Teilmenge von . Dann ist eine -offene Teilmenge von . Die Schichten von nennen
wir kurz die -Komponenten von .
2.9 Definition
Die Schichtung in heißt ordentlich,
wenn es zu jedem Punkt eine -Umgebungsbasis von
-offenen Umgebungen von gibt mit folgender Eigenschaft:
Seien zwei verschiedene -Komponenten von , so gilt , wobei der
-Abschluß von sei.
Sind für alle alle -Komponenten von jeweils -abgeschlossen,
so heißt die Schichtung sehr ordentlich.
In der Situation 2.9 nennen wir auch (sehr) ordentlich.
2.10 Satz
Die Schichtung in sei abzählbar und ordentlich. Dann ist Wege-verträglich.
Beweis: Sei und ein -Plättchen mit . Sei eine offene
-Umgebung aus der in 2.9 genannten Umgebungsbasis. Wir betrachten die Zusammenhangskomponente von
, die enthält. besitzt höchstens abzählbar viele -Komponenten , . Es ist für . Sei und . Dann ist .
Sei ein -Weg mit .
Für jedes ist eine abgeschlossene Teilmenge von . Wegen Satz
8.2 ist , also . Deshalb ist die -Wegzusammenhangskomponente
von , die enthält. Nun kann mit die Situtation von hergestellt werden.
Ist im Beispiel 2.4.(1) die Teilmenge abzählbar, dann ist eine abzählbare sehr ordentliche Schichtung, insbesondere also, wie in 2.6 schon festgestellt, Wege-verträglich.
Die Standardstruktur einer lokal-analytischen Teilmenge von ist sehr ordentlich, insbesondere Wege-verträglich.
Der folgende Satz gibt ein einfaches Konstruktionsverfahren für quasi-analytische Strukturen auf Teilmengen von an.
2.11 Satz und Definition
Sei eine Teilmenge von und ein System lokal-analytischer Teilmengen von mit folgenden Eigenschaften:
-
(1)
-
(2)
ist sowohl - als auch -offen (dabei ist zugelassen)
Dann ist
|
|
|
Basis einer quasi-analytischen Struktur auf . heißt ein
Erzeugendensystem von und wir bezeichnen
mit die durch erzeugte Topologie.
Beweis: Man beachte: sind und ist , so gilt:
|
|
|
Daraus folgt, daß für alle . Also ist Basis einer Topologie auf .
Offensichtlich ist eine quasi-analytische Struktur .
2.12 Satz
Die Teilmenge von besitze folgende Eigenschaft:
Zu jedem gibt es eine offene -Umgebung von derart, daß die -Wegzusammenhangskomponente
von , die enthält, eine analytische Teilmenge von ist.
Dann erfüllt das System aller dieser lokal-analytischen Teilmengen von die Voraussetzungen
von 2.11 und ist eine Wege-verträgliche quasi-analytische Struktur auf .
Beweis: Daß die Bedingung 2.11.(1) erfüllt, folgt aus dem lokalen Wegzusammenhang lokal-analytischer Mengen. Wegen 2.5.(3) ist Wege-verträglich.
Wegen 2.7 ist das System aus 2.12 ein Erzeugendensystem für jede Wege-verträgliche quasi-analytische Struktur auf .
Bezeichne die quasi-analytische Struktur auf in 2.4.(1). Dann ist ein
Erzeugendensystem von .
Mit bezeichnen wir die Garbe der holomorphen Vektorfelder auf . Für ein Vektorfeld auf
und bezeichnen wir mit den durch im Tangentialraum definierten Tangentialvektor.
2.13 Definition und Bemerkung
Sei eine Schichtung in und . Dann ist für den komplexen Raum der
Tangentialraum
in wohldefiniert.
Ist in der Situation von 2.13 ein -Plättchen mit , so ist (zur Erinnerung an die Definition von vgl. den Beweis von 2.15).
2.14 Definition
Sei eine Schichtung in und . Ein Vektorfeld heißt tangentiell
oder
parallel zu , wenn gilt:
|
|
|
Wir schreiben dann .
Wenn bei einer Betrachtung einer Schichtung die Hervorhebung der quasi-analytischen Struktur nicht notwendig erscheint, lassen wir im Folgenden häufig die Angabe von fort, sprechen also von der Schichtung und notieren ,
und benutzen ähnliche Redeweisen bzw. Notationen.
2.15 Satz
Sei eine Schichtung in , und . Wenn es eine bezüglich der -Topologie dichte Teilmenge
gibt derart, daß für alle , dann ist parallel zu .
Beweis: Es sei und ein Plättchen von mit .
Wir dürfen annehmen, daß und daß es Funktionen gibt, welche die Idealgarbe von überall in erzeugen. Dann ist der lineare Faserraum
|
|
|
der Faserraum der Tangentialräume an .
Nun ist die Behauptung offensichtlich.
2.16 Bezeichnung
Es sei eine Schichtung in .
Dann notieren wir die -Garbe der zu
tangentiellen Vektorfelder mit .
Die Garbe ist involutiv:
2.17 Satz
Es sei eine Schichtung in , und
. Dann ist auch .
Beweis: Wir gehen von der Situation im Beweis von 2.15 aus und sehen Vektorfelder als Derivationen an.
Mit notieren wir die Idealgarbe von in . Dann gilt
für jedes , also
In Definition 2.1 haben wir definiert, was wir unter einer quasi-analytischen Struktur auf einer Teilmenge der Mannigfaltigkeit verstehen wollen. In der folgenden Definition verallgemeinern wir diese Definition in kanonischer Weise für Teilmengen beliebiger komplexer Räume:
2.18 Definition
Sei ein komplexer Raum. Eine quasi-analytische Struktur auf einer Teilmenge von ist eine
Topologie auf , für die gilt:
Zu jedem gibt es eine offene -Umgebung von in und eine offene -Umgebung
von in , derart daß eine analytische Teilmenge von ist und daß die -Topologie
(vgl. 2.1)
von mit der -Topologie von übereinstimmt.
Wir benutzen in der Situation von 2.18 Bezeichnungen analog zu 2.1.
Im Weiteren benutzen wir die Begriffsbildung 2.18 an einigen Stellen in der speziellen Situation, daß der komplexe Raum eine Schichtung von ist.
2.19 Definition
Seien und quasi-analytische Schichtungen von . Dann heißt
eine quasi-analytische Teilmenge von , wenn gilt:
-
(1)
,
-
(2)
ist eine quasi-analytische Schichtung von .
2.20 Satz
Seien und quasi-analytische Schichtungen von . Dann gilt:
ist genau dann eine quasi-analytische Teilmenge von ,
wenn es zu jedem ein -Plättchen und ein -Plättchen gibt mit
.
Ist in der Situation von 2.19 eine Schicht von , so ist
-zusammenhängend, also in einer Schicht von enthalten, genauer: quasi-analytische Teilmenge einer Schicht von .
4 Analytischer Inhalt
In diesem Abschnitt wollen wir für eine Teilmenge von die Nähe zur Analytizität beschreiben und für geeignete Teilmengen eine natürliche quasi-analytische Struktur einführen.
Im Weiteren sei eine Teilmenge von .
4.1 Definition
Die Menge aller lokal-analytischen Teilmengen von mit nennen wir den
analytischen Inhalt von . Ferner nennen wir
|
|
|
die analytische Dimension von .
4.2
Sei eine lokal-analytische Teilmenge von . Dann stimmen für die analytische Dimension
und die übliche (komplexe) Dimension überein.
4.3
Sei eine quasi-analytische Struktur auf . Dann gilt:
-
(1)
Ist ein -Plättchen, so ist .
-
(2)
.
4.4 Satz
Sei eine abzählbare quasi-analytische Struktur auf . Dann ist .
Beweis: Wir führen die Annahme zum Widerspruch.
Es existiert eine zusammenhängende -dimensionle Untermannigfaltigkeit von mit . Weil ein Lindelöf-Raum ist, gibt es eine abzählbares System von -Plättchen mit
. Für jedes ist eine niederdimensionale lokal-analytische Teilmenge von , also bzgl. eine Lebesguesche Nullmenge. Weil abzählbar ist, muß bzgl. eine Lebesquesche Nullmenge sein. Widerspruch!
Daß die Forderung der Abzählbarkeit in 4.4 wesentlich ist, zeigen die Beispiele 2.4.
Genauer gilt: es bezeichne jeweils die dort angegebene quasi-analytische Struktur. Dann gilt:
4.5
Ist in 2.4.(1), so ist und .
— Ist
in 2.4.(2), so ist und .
Für die Extremfälle bzw. der analytischen Dimension gilt:
4.6
-
(1)
besitzt -innere Punkte.
-
(2)
die diskrete Topologie ist die einzige quasi-analytische Struktur auf .
4.7 Beispiel
Sei und . Weil die reell 2-dimensionale reell-analytische Fläche
keine lokal-analytische Menge der (komplexen) Dimension 1 enthält, gilt .
4.8
Sei eine quasi-analytische Struktur auf .
-
(1)
Ist , so enthält -innere Punkte.
-
(2)
Ist abzählbar und enthält -innere Punkte, so ist .
Beweis: Ad (1): Sei ein -Plättchen von der Dimension . Dann besitzt -innere Punkte.
Ad (2): Wegen 4.4 ist .
4.9
Seien abzählbare quasi-analytische Strukturen auf .
Dann ist .
Wir nehmen jetzt an, daß die Situation von 4.9 vorliegt. Dann sei die Menge aller mit folgender Eigenschaft:
Es existiert eine offene -Umgebung von , die auch -offen ist, und für die
gilt.
Diese Forderung ist äquivalent zur folgenden Forderung:
Es existiert ein -Plättchen mit , welches gleichzeitig ein -Plättchen ist.
4.10
Die Menge ist -offen und -offen sowie -dicht in .
Beweis:
Die Offenheitsaussage ist klar. Zum Nachweis der Dichtheit sei , eine beliebige -offene Umgebung von und . Wir betrachten ein -Plättchen mit . Es sei eine Zusammenhangskomponente von der Dimension . Mit dem Argument aus dem Beweis von 4.4 gibt es ein -Plättchen und ein mit
. Dann muß und eine irreduzible Komponente von
sein. Indem wir gegebenenfalls gegen einen Nachbarpunkt aus austauschen, dürfen wir
und dann sofort als -offene Teilmenge von annehmen.
Also ist .
Eine einfache Modifikation des Beweises von 4.10 liefert
4.11 Satz
Sei und die Vereinigung der irreduziblen Komponenten von der Dimension .
Dann ist -dicht in .
Wie unsere Beispiele 3.3, 3.4, 3.6 und 3.8 zeigen, ist unser Ergebnis 4.10 bzw. 4.11
die bestmögliche Eindeutigkeitsaussage für abzählbare quasi-analytische Strukturen.
Im Folgenden wollen wir mit Hilfe von und Satz 2.11 für geeignete Mengen eine natürliche quasi-analytische Struktur auf konstruieren.
Um 2.11.(2) zu erfüllen, müssen wir eine Maximalitätsforderung stellen. Dazu müssen wir gewisse Teilmengen von betrachten. Zunächst einige Bezeichnungen:
4.12 Bezeichnung
Sei ein komplexer Raum. Dann bezeichne
|
|
|
die Minimaldimension von .
4.13 Bezeichnung
Für sei
|
|
|
Natürlich ist für .
Nun zur zentralen Definition (dabei bezeichnen wir, wie bisher schon, mit den von in definierten Mengenkeim):
4.14 Definition
Für sei
|
|
|
Ist zusammenhängend (was man durch geeignete Verkleinerung stets erreichen kann), so heißt eine -dicke -Scheibe
4.15 Beispiel
Sei eine lokal-analytische Teilmenge von und . Dann gilt:
|
|
|
Ist in 4.14 auch , so gilt für alle , dass . Daraus folgt:
4.16 Definition und Satz
heißt eine -dicke schwach-analytische Teilmenge
von , wenn .
—
In diesem Fall erfüllt die Voraussetzungen von 2.11, definiert also eine quasi-analytische Struktur
auf , die
-Standardstruktur.
4.17
Sei eine lokal-analytische Teilmenge von und . Für jedes ist dann eine
-dicke schwach-analytische Teilmenge von und ist die übliche Standardtopologie.
4.18 Satz
Sei eine Wege-verträgliche quasi-analytische Struktur auf . Dann ist eine -dicke schwach-analytische Teilmenge von und .
Beweis: Bezeichne das in 2.12 genannte Erzeugendensystem von . Weil lokal-analytische Mengen lokal -wegzusammenhängend sind, folgert man sofort dass .
Wie Beispiel 4.15 zeigt, ist die Zahl bei einer -dicken schwach-analytischen Teilmenge von nicht eindeutig bestimmt. Allerdings gilt:
4.19 Satz
Sei eine zugleich -dicke und -dicke schwach-analytische Teilmenge von .
Dann ist und folglich .
Zum Beweis von 4.19 zeigen wir zunächst:
4.20
Sei eine -dicke schwach-analytische Teilmenge von und .
Dann ist
Beweis: Sei . Wir müssen zeigen: . Wir nehmen an: . Dann gibt es einen regulären Punkt von mit . Sei mit . Dann ist
, insbesondere . Widerspruch!
Beweis von 4.19: Wir dürfen annehmen dass . Wegen 4.20 ist . Sei
und . Es existiert ein mit . Weil auch gilt,
ist , und es existiert eine offene -Umgebung von mit . Aus dieser Überlegung folgert man daß für alle gelten muß: .
Also ist .
4.21 Definition
heißt eine schwach-analytische Teilmenge von , wenn es ein gibt derart,
daß eine -dicke schwach-analytische Teilmenge von ist. Die -Standardstruktur von ,
die im Sinne von 4.19 nicht von abhängt, heißt kurz Standardstruktur.
Das kleinste zulässige nennen wir die Feinheit von und schreiben dafür
.
Je kleiner fein ist, desto schärfer ist in 4.14 die Bedingung .
4.22
Besitzt eine Wege-verträgliche quasi-analytische Struktur, so ist schwach-analytisch von der Feinheit 0.
Insbesondere ist die Menge aus 3.9 schwach-analytisch von der Feinheit 0.
4.23
Die Mengen in 3.5, 3.6 und 3.8 sind schwach-analytisch von der Feinheit 0. Die dort
angegebenen quasi-analytischen Strukturen sind die Standardstrukturen.
4.24 Beispiel
Sei und
Sei .
Weil die komplexe Gerade enthält, gilt:
. Es gilt aber . Also ist
eine schwach-analytische Teilmenge von von der Feinheit 2.
4.25 Beispiel
Sei und , wobei
ist. Weil durch den Punkt unendlich viele Geraden
verlaufen, ist . Allerdings definiert etwa
|
|
|
gemäß 2.11
eine quasi-analytische Struktur auf .
4.26 Satz
Sei eine schwach-analytische Teilmenge von und bezeichne die Standardstruktur. Dann ist
.
Beweis: Sei , und . Wegen 4.3(2)
ist
. Wir nehmen an, daß . Dann sei eine zusammenhängende Untermannigfaltigkeit von der Dimension . Sei . Es existiert ein mit . Nun gilt: . Also ist , und es folgt: , . Widerspruch!
5 Quasi-analytische Zerlegungen
5.1 Definition
Eine quasi-analytische Schichtung auf nennen wir auch eine
quasi-analytische Zerlegung von .
Die zugehörigen Schichten, also die
-Zusammenhangskomponenten von mit der durch induzierten Topologie,
heißen Blätter der Zerlegung. Die Menge
der Blätter heißt der Blätterraum der Zerlegung.
Mit bezeichnen wir dasjenige Blatt von , welches enthält.
5.2
-
(1)
Auf liege eine quasi-analytische Zerlegung vor. Dann ist die disjunkte Vereinigung aller Blätter
dieser Zerlegung.
-
(2)
Sei umgekehrt disjunkte Vereinigung von Schichten. Dann bildet die Menge aller dieser Schichten
den Blätterraum einer quasi-analytischen Zerlegung von .
Wegen 5.2 notieren wir im Folgenden eine quasi-analytische Zerlegung durch Angabe des
Blätterraumes und bezeichnen die zugehörige Schichtung mit .
Die Dimension des komplexen Raumes bezeichnen wir mit . Entsprechend ist
zu verstehen. Die Garbe der zu tangentiellen Vektorfelder bezeichnen wir mit
Es sei zusammenhängend. Dann induziert eine quasi-analytische Struktur auf . Wir notieren sie mit und nennen sie die Beschränkung von auf .
Die Blätter von sind die -Zusammenhangskomponenten der Mengen , .
5.3 Definition
Eine quasi-analytische Zerlegung auf heiße
-
•
reindimensional, wenn ist, d.h. wenn
alle reindimensionale komplexe Räume der gleichen Dimension sind
-
•
glatt, wenn alle Mannigfaltigkeiten sind,
-
•
(lokal)-analytisch, wenn alle (lokal)-analytische
Teilmengen von mit der Standardstruktur sind
-
•
schwach-analytisch, wenn es ein gibt, so daß
jedes eine -dicke schwach-analytische Teilmenge von ist - das kleinste derartige
heißt die Feinheit von und wird mit
fein notiert
-
•
Wege-verträglich
bzw. (sehr) ordentlich, wenn alle die entsprechende
Eigenschaft haben.
Zur Erinnerung:
|
|
|
Sei eine Schichtung von . Dann gilt (vgl. Beweis von 2.3.(2)): ist genau dann eine analytische Teilmenge von und die Standardstruktur, wenn die Inklusion bezüglich eigentlich ist.
Deshalb sagen wir auch in Fortsetzung von 5.3:
5.4 Definition
Eine quasi-analytische Zerlegung heißt
-
•
eigentlich, wenn analytisch ist;
-
•
lokal eigentlich wenn es zu jedem eine offene
zusammenhängende -Umgebung von gibt, derart daß eigentlich (also analytisch) ist.
Ist in 2.4.(1), so erhalben wir ein sehr einfaches Beispiel einer quasi-analytischen Zerlegung von . Sie ist reindimensional, glatt, analytisch und sehr ordentlich.
— Wir verallgemeinern das Beispiel:
5.5
Es seien und zwei Gebiete (d.h. offen und zusammenhängend),
ferner sei
. Dann ist eine quasi-analytische Zerlegung
von . Sie ist rein -dimensional, glatt, analytisch und sehr ordentlich.
5.6
Sei eine holomorphe Abbildung in den komplexen Raum . Dann sind alle Niveaumengen
von (das sind die Zusammenhangskomponenten [bezüglich der -Topologie] der Fasern , )
analytische Teilmengen von und wegen 2.3 auf kanonische Weise Schichten.
In diesem Sinne ist
|
|
|
eine quasi-analytische Zerlegung von . Sie ist analytisch und sehr ordentlich.
Ist die Abbildung in 5.6 offen, so dürfen wir als surjektiv voraussetzen. Da ein komplexer Raum genau dann irreduzibel ist, wenn zusammenhängend ist (vgl. [K/K]), folgert man, daß irreduzibel und lokal-irreduzibel ist. Indem wir gegebenenfalls durch seine Normalisierung ersetzen, dürfen wir sogar als normal voraussetzen. Es folgt, daß rein -dimensional ist, wobei
(vgl. [K/K, 49.16]).
Sei eine -dimensionale reguläre holomorphe Blätterung auf .
ist definiert durch eine reguläre involutive analytische Untergarbe von vom Rang
bzw. eine reguläre involutive analytische Untergarbe von vom Rang (dabei sei die Garbe der holomorphen Pfaffschen Formen auf ). Die Garben und
sind dual zueinander. kann lokal definiert werden durch gewisse holomorphe Submersionen, d.h. zu jedem existiert eine offene zusammenhängende Umgebung von und eine holomorphe Submersion auf eine komplexe Mannigfaltigkeit mit .
Die durch die lokalen holomorphen Submersionen gemäß 5.6 definierten quasi-analytischen Zerlegungen auf den Gebieten in können zu einer eindeutig definierten quasi-analytischen Zerlegung auf verklebt werden. Lokal hat die Form von Beispiel 5.5.
5.7
Sei eine -dimensionale reguläre holomorphe Blätterung auf . Dann ist glatt,
rein -dimensional und sehr ordentlich.
K. Spallek hat gezeigt (vgl. [Spa]):
5.8 Satz
Sei eine involutive kohärente Untergarbe von . Dann gibt es genau eine glatte
quasi-analytische Zerlegung von mit der Eigenschaft:
|
|
|
Wir nennen diese eindeutig bestimmte Zerlegung die Spallek-Zerlegung zu .
5.9 Satz
In der Situation von 5.8 ist die Spallek-Zerlegung von sehr ordentlich, insbesondere Wege-verträglich.
Beweis:
Es sei , und . Im Fall von liegt in einer offenen -Umgebung von die Situation 5.7 vor und wir sind fertig. Es sei also .
Wir betrachten eine zusammenhängende offene -Umgebung von , auf der ein Erzeugendensystem von existiert. Wir dürfen annehmen:
-
•
sind linear unabhängig für alle .
Es sei die Menge aller Blätter von der Dimension . Dann ist
|
|
|
eine analytische Teilmenge von und disjunkte Vereinigung der . Deshalb induziert eine quasi-analytische Struktur auf . Wir betrachten im Weiteren die Schichtung .
Sei
für . Dann ist
für alle .
Im Weiteren bezeichnen wir mit die euklidische Norm und mit die offenen Kugeln im und mit die offenen Kugeln im (dabei sei ). Außerdem machen wir gelegentlich Gebrauch von den üblichen Identifikationen
|
|
|
Sei für ,
.
Wir dürfen annehmen:
-
•
, und ist von der Form ,
-
•
ist ein -Plättchen von
-
•
für alle ist
-
•
für alle .
Für die Projektion gilt dann: ist –bei Benutzung der üblichen Identifikationen– für alle ein Isomorpismus und ist
bezüglich lokal biholomorph.
Wir betrachten den Isomorphismus genauer:
Für ist
|
|
|
mit
|
|
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Sei und
der Vektor mit .
Dann ist
|
|
|
mit einer auf holomorphen Matrix .
Weil die Einheitsmatrix ist, dürfen wir annehmen:
-
•
.
Außerdem dürfen wir noch annehmen:
-
•
für und .
Für die Komponente von gilt dann:
|
|
|
Aus beweistechnischen Gründen denken wir uns so gewählt, daß
-
•
Die folgenden Betrachtungen zu dem lokalen Biholomorphismus sind für das Weitere wichtig.
Sei . Dann existiert ein -Plättchen zu derart, daß
eine biholomorphe Abbildung ist. Wir dürfen annehmen, daß eine Kugel ist. Wir nennen dann eine
-Kugel mit Mittelpunkt .
Seien zwei -Wege (dabei sei ein Intervall) mit
. Gibt es einen Punkt
mit , so ist . Wir nennen die -Liftung von durch den Punkt
.
Doch nun weiter! Wir bezeichnen im Folgenden -Komponenten mit dem Index 1 und
-Komponenten mit dem Index 2.
Wir betrachten ein konstantes Vektorfeld
|
|
|
auf . Zu existiert ein holomorphes Vektorfeld auf mit
. Es gilt: , insbesondere
, und für alle .
Wir wählen jetzt mit und .
Wir betrachten einen Punkt und dazu ein konstantes Vektorfeld sowie das zugehörige Vektorfeld wie oben. Sei die maximale Lösung der (reellen) Differentialgleichung mit .
ist ein offenes Intervall in . Mit Standardüberlegungen zeigt man, daß .
Wir betrachten eine -Kugel mit .
Für den Weg
|
|
|
gilt dann , also und
. Folglich ist . Der Weg
verläuft in . Weil -abgeschlossen ist, folgt .
Ist nun mit , so folgt mit der selben Argumentation wie im Fall
, daß auf einer -offenen Umgebung von in einem -Plättchen
verläuft und daß die Werte von in den Endpunkten in liegen. Nun schließt man sofort, daß ein in verlaufender -Weg ist; ist die -Liftung der Strecke
durch .
Wir nennen die -Strecke
mit “Startpunkt” , “Richtung” und “Länge” .
Wir halten fest: Ist eine -Strecke wie oben und trifft eine -Kugel , so gilt
|
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Nun sei
|
|
|
Man zeigt nun mit leichter Mühe:
-
(1)
ist -offen,
-
(2)
ist eine analytische Teilmenge von ,
-
(3)
ist die -Komponente von , welche enthält.
Nun kommen wir zum entscheidenden Argument für den Beweis unseres Satzes 5.9.
Sei
.
Dann ist . Also sind alle -Komponenten von
analytische Mengen in , insbesondere bezüglich der Relativtopologie abgeschlossen.
Im Fall einer regulären Blätterung ist die Spallek-Zerlegung von natürlich gleich der Zerlegung .
Sei eine -dimensionale (kohärente) holomorphe Blätterung
auf ; Singularitäten sind zugelassen. ist definiert durch eine vollständige involutive kohärente -Untergarbe von vom Rang bzw. eine vollständige involutive kohärente -Untergarbe von vom Rang . Die Garben und sind dual zueinander. Es ist
eine analytische Menge der Kodimension .
Die Einschränkung ist eine reguläre holomorphe Blätterung.
Die Spallek-Zerlegung von nennen wir auch die
Spallek-Zerlegung von .
Neben kann in geeigneten Fällen eine weitere mit zusammenhängende quasi-analytische Zerlegung von eingeführt werden, vgl. [R-1] und [R-2].
Dazu fundamental ist der Begriff der Stammfunktion: Sei . Eine Funktion heißt
-Stammfunktion, wenn gilt. Die
-Stammfunktionen bilden die Untergarbe von .
Eine Schicht von heißt eine
-Integralvarietät, wenn für alle und die Beschränkung des Keimes auf
konstant ist.
5.10 Satz
Jedes Blatt ist eine -Integralvarietät.
Beweis: Sei ein Plättchen von , , . Dann gilt:
, , , .
5.11 Definition
Eine zusammenhängende lokal-analytische Teilmenge von heißt ein
lokales -Blatt, wenn gilt:
-
(1)
ist eine -Integralvarietät
-
(2)
-
(3)
Ist eine weitere lokal-analytische Teilmenge von mit den Eigenschaften (1) und
(2), so gilt für alle .
Sei die Menge der lokalen -Blätter und
|
|
|
erfüllt die Voraussetzungen von 2.11, definiert deshalb eine quasi-analytische Struktur
auf . Die Schichten von heissen -Blätter.
Sie sind -Integralvarietäten. Im Allgemeinen ist . Wenn , so sagen wir
hat Blätter überall und bezeichnen mit
die Menge der -Blätter (Blätterraum).
Ist regulär, so stimmt dieser
Blätterraum mit dem in 5.7 genannten Blätterraum überein.
Im Allgemeinen ist , auch wenn Blätter überall hat:
5.12 Beispiel
Sei , , .
Dann ist offenbar involutiv und vollständig, weil
2-codimensional ist.
Die Garbe ist die Annullatorgarbe
von . Die Garben bzw. definieren eine 1-dimensionale holomorphe Blätterung
auf . Es besteht aus den Blättern , ,
sowie , .
hat Blätter überall und besteht aus den Blättern , .
Beweis: Sei . Dann ist , woraus sofort die Aussage über folgt. Auf ist regulär und besitzt dieselben Blätter wie
, also die Blätter , , sowie
und . Nehmen wir nun hinzu, so ist offenbar die
-abgeschlossene Hülle von , das ist
, eine -Integralvarietät. Weil 5.11 erfüllt ist, handelt es sich um ein lokales -Blatt und dann sofort um ein -Blatt.
5.13 Satz
Sei eine -dimensionale holomorphe Blätterung mit Blättern überall. Dann ist die
quasi-analytische Zerlegung von schwach-analytisch von der Feinheit .
Beweis: Sei und . Wir betrachten ein lokales -Blatt mit
und zeigen . Sei , .
Wir zeigen, daß jede -Zusammenhangskomponente von eine -Integralvarietät ist. Dann folgt mit 5.11.(3), daß für alle und wir sind fertig.
Wir dürfen annehmen, daß zusammenhängend ist. Sei und . Wir betrachten eine zusammenhängende offene -Umgebung von mit den folgenden Eigenschaften:
ist zusammenhängend und . Ist eine -Komponente von
, so ist auf und dann auch auf konstant. Da höchstens
abzählbar viele -Komponenten besitzt, ist eine höchstens abzählbare Teilmenge
von .
Da zugleich auch zusammenhängend ist, muß einelementig sein, das heißt ist konstant. Also ist eine Integralvarietät.
5.14 Definition
Sei eine -dimensionale holomorphe Blätterung. Ein -Blatt heißt stark, wenn für jedes lokale -Blatt gilt:
Ist eine lokal-analytische Teilmenge von und eine -Integralvarietät, so ist
für alle (beachte, daß hier im Vergleich zu
5.11.(2) die Forderung weggelassen wurde).
Die Blätterung heißt stark, wenn überall starke Blätter besitzt.
5.15 Satz
Sei eine starke -dimensionale Blätterung. Dann ist schwach-analytisch von der Feinheit .
Zu jedem gibt es ein mit .
Beweis: Der erste Teil der Aussage folgt mit einer leichten Modifikation des Beweises von 5.13. Sei
. Wir betrachten ein -Plättchen von . Sei und mit
. Sei ein lokales -Blatt mit . Wegen 5.10 dürfen wir
annehmen. Also muß eine -offene Teilmenge von sein. Wir nehmen an daß . Sei ein -Randpunkt von . Wir betrachten ein
-Plättchen mit sowie ein mit . Mit obigem Argument gibt es ein lokales -Blatt mit . In liegen Punkte aus . Es folgt:
, , . Widerspruch! Also muß gelten.
Wir können die zweite Aussage in 5.15 auch so formulieren:
5.16 Satz
Sei eine starke -dimensionale Blätterung. Dann definiert auf jedem eine Schichtung.
Ist eine 1-dimensionale Blätterung mit Blättern überall, so ist offenbar automatisch stark. Das gilt insbesondere für unser Beispiel 5.12.
Für quasi-analytische Zerlegungen von sind zwei Begriffe von Stammfunktion sinnvoll:
5.17 Definition
Sei eine quasi-analytische Zerlegung von , und . Dann heißt eine
-Stammfunktion, wenn
für jede -Zusammenhangskomponente von die Einschränkung auf den Blättern
von konstant ist, oder anders formuliert, wenn bezüglich der -Topologie lokal konstant ist.
heißt eine differentielle -Stammfunktion, wenn
für alle .
Die -Stammfunktionen bilden die Garbe , die differentiellen -Stammfunktionen die
Garbe .
5.18
Sei eine quasi-analytische Zerlegung von . Dann ist .
Beweis: Sei , eine -Stammfunktion und . Sei ein -Plättchen mit . Wir betrachten . Dann ist eine auf verschwindende holomorphe Funktion. Deshalb gilt: annulliert alle Tangentialvektorräume , . Daraus folgt unsere Aussage.
Da allgemeine quasi-analytische Zerlegungen sehr chaotisch sein können, ist in 5.18 die Gleichheit im Allgemeinen nicht gegeben:
5.19 Beispiel
Sei . Für sei das Blatt wie folgt definiert:
|
|
|
Das System der , , definiert eine quasi-analytische Zerlegung auf . Dabei ist
die Nullgarbe.
Sei ein Gebiet in , ein Gebiet in und . Dann ist
|
|
|
5.20
Sei eine involutive kohärente -Untergarbe von und die zu
gehörige Spallek-Zerlegung. Dann ist .
Beweis: Zunächst ist . Nun sei und .
Dann gilt insbesondere: für alle . Dann muß auf den in liegenden
-Plättchen konstant sein.
5.21
Sei eine -dimensionale holomorphe Blätterung mit Blättern überall und , .
Dann gilt:
|
|
|
Beweis: Weil jedes -Blatt eine -Integralvarietät ist, gilt: .
Sei und . Auf gilt dann (weil und
zueinander dual sind): . Weil vollständig ist, folgt: , also . Also gilt auch .
Weil jedes eine -Integralvarietät ist, gilt: . Sei und
. Dann schließt man wie oben, daß . Also gilt auch
.
6 Durch Abbildungen definierte quasi-analytische Zerlegungen und holomorphe Blätterungen
Wir beginnen mit einigen allgemeinen Betrachtungen, die an unser Beispiel 5.6 anknüpfen.
Sei eine holomorphe Abbildung in den komplexen Raum . Dann bezeichnen wir mit
die durch auf definierte quasi-analytische Zerlegung, also das System der Niveaumengen von .
Sei . Ist eine lokal-analytische Teilmenge eines (bei einer lokalen Betrachtung kann man davon stets ausgehen) und , so ist
.
Wir nennen die Singularitätenmenge von . Sie ist eine niederdimensionale analytische Teilmenge von .
Sei die Vervollständigung von und
die Annullatorgarbe von . Dann definieren und
dieselbe holomorphe Blätterung auf ; diese hat die Dimension , dabei ist
, . In [R-1] wird ein schwaches Integral von genannt.
Sei . Wir betrachten eine zusammenhängende offene -Umgebung von ,
, sowie . Wir dürfen annehmen, daß eine lokal-analytische Teilmenge eines ist. Dann hat die Abbildung überall den konstanten Rang . Aufgrund des Rangtheorems (vgl. etwa [ReTr, Seite 313] oder
[N, Seite 18]) dürfen wir sogar von der Situation 5.5 ausgehen,
d.h. ist ein Gebiet im von der Form
, wobei , Gebiete sind, und es ist ,
.
6.1 Satz
In der oben beschriebenen Situation gilt auf : ist eine reguläre holomorphe
Blätterung, deren zugehörige quasi-analytische Zerlegung dort mit
übereinstimmt.
Aus 6.1 und der Vollständigkeit der Garbe bzw. folgt:
6.2
Ist eine weitere holomorphe Abbildung und gilt , so ist
.
6.3 Definition
Seien eine quasi-analytische Zerlegung
und eine holomorphe Blätterung von .
Unter einer lokalen Beschreibung von bzw. verstehen wir eine holomorphe Abbildung einer
zusammenhängenden -offenen Teilmenge von in einen komplexen Raum derart, daß
bzw. ist. bzw. heißt abbildungsdefiniert,
wenn es zu jedem Punkt eine
lokale Beschreibung von bzw. gibt mit .
6.4 Satz
Sei eine abbildungsdefinierte quasi-analytische Zerlegung von . Dann definiert in natürlicher
Weise eine abbildungsdefinierte holomorphe Blätterung auf .
Beweis: Seien und lokale Beschreibungen von .
Wegen 6.2 gilt auf : .
Deshalb können die lokal definierten Blätterungen zu einer holomorphen Blätterung auf verklebt werden. ist nach Konstruktion abbildungsdefiniert.
6.5 Definition
Eine quasi-analytische Zerlegung von heißt im Punkte regulär, wenn es
eine lokale Beschreibung von mit gibt, bei der eine holomorphe
Submersion ist. Die -offene Menge
|
|
|
heißt die reguläre Menge von und die
Singularitätenmenge von . Wenn ist, heißt regulär.
Die regulären Zerlegungen entsprechen offensichtlich genau den regulären Blätterungen.
Eine Teilmenge von heißt bekanntlich analytisch dünn, wenn es zu jedem Punkt
eine offene -Umgebung von und eine niederdimensionale analytische Menge in gibt mit
. Aus 6.1 folgt:
6.6 Satz
Die quasi-analytische Zerlegung von sei abbildungsdefiniert. Dann ist analytisch dünn.
6.7 Satz
Die quasi-analytische Zerlegung von sei rein -dimensional und sei regulär vom Rang . Dann ist regulär.
Zum Beweis vgl. [H/K/R, Satz 6]
6.8 Definition
Eine holomorphe Abbildung von in einen komplexen Raum heißt
fasertreu, wenn für alle Gebiete und alle gilt:
ist eine Stammfunktion von , so ist bereits eine Stammfunktion
von .
Wir wollen die Eigenschaft, daß eine Stammfunktion von ist,
näher untersuchen. Dazu sei .
Es ist und dann , weil
vollständig ist.
Sei . Dann gilt
|
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Für gilt:
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|
|
Damit haben wir bewiesen:
6.9 Satz
Für die holomorphe Abbildung sind folgende Aussagen äquivalent:
-
(1)
-
(2)
,
-
(3)
.
In [R-1] findet man Beispiele für fasertreue Abbildungen.
6.10 Satz
Für die holomorphe Abbildung sei reindimensional. Dann ist fasertreu.
Zum Beweis vgl. [R-1, 5.4]. Jede offene holomorphe Abbildung erfüllt die Vorraussetzungen von 6.10 und ist daher fasertreu (vgl. 5.6 ff).
Die holomorphe Abbildung heißt
überall faktorisierend, wenn gilt:
für alle und alle gibt es ein mit .
6.11 Satz
Die holomorphe Abbildung sei überall faktorisierend, Dann ist fasertreu.
Beweis: Es ist immer . Sei , und dazu mit . Wir betrachten Repräsentanten und
der Keime auf zusammenhängenden offenen Umgebungen bzw. von
bzw. mit und auf . Dann gilt offensichtlich
.
Der folgende Satz stammt von Malgrange (vgl. 5.21 und 5.22 in [R-1]):
6.12 Satz
Für die holomorphe Abbildung gelte: ist eine Mannigfaltigkeit der Dimension
und . Dann ist überall faktorisierend, insbesondere fasertreu.
Daß nicht jede holomorphe Abbildung fasertreu ist, zeigt das folgende Beispiel:
6.13 Beispiel
Sei , und definiert durch
. Die Funktionalmatrix von ist
|
|
|
also ist .
Für gilt:
|
|
|
Die Funktion , , ist auf
eine -Stammfunktion, nicht aber auf .
Gemäß 6.4 induziert eine abbildungsdefinierte quasi-analytische Zerlegung eine abbildungsdefinierte holomorphe Blätterung. Im Fall von fasertreuen lokalen Beschreibungen gilt die Umkehrung.
6.14 Satz
Die -dimensionale holomorphe Blätterung sei abbildungsdefiniert mit fasertreuen
lokalen Beschreibungen. Dann gilt:
-
(1)
ist eine starke Blätterung.
-
(2)
ist abbildungsdefiniert mit den fasertreuen lokalen Beschreibungen von
als lokale Beschreibungen.
Beweis:
Sei ein Gebiet und eine fasertreue lokale Beschreibung von .
Es genügt zu zeigen,
daß die Elemente von starke lokale -Blätter sind: daraus folgt dann sofort (1) und
(2).
Sei dazu . Wir betrachten einen Punkt . Dann gilt für alle Punkte einer -offenen Umgebung von , daß (vgl. [K/K]).
Also ist . Sei wieder und . Dann ist konstant wegen
6.9. Also ist eine -Integralvarietät mit .
Nun sei eine lokal-analytische Menge und eine -Integralvarietät. Sei . Weil wir uns als lokal-analytische Teilmenge von vorstellen dürfen, ist konstant, also
.
Die abbildungsdefinierten quasi-analytischen Zerlegungen mit fasertreuen lokalen Beschreibungen entsprechen also genau den abbildungsdefinierten holomorphen Blätterungen mit fasertreuen lokalen Beschreibungen.
6.15 Satz
Die quasi-analytische Zerlegung von sei reindimensional. Ist abbildungsdefiniert, so ist
abbildungsdefiniert mit fasertreuen lokalen Beschreibungen, wird also insbesondere durch eine
starke holomorphe Blätterung induziert.
6.16 Beispiel
Die quasi-analytische Zerlegung aus Beispiel 6.13 kann nicht durch fasertreue lokale
Beschreibungen definiert werden.
Nehmen wir an, daß dieses doch möglich sei, so betrachten wir die
zugehörige holomorphe Blätterung . Weil und auf übereinstimmen,
muß sein. Es ist , aber ist auf dem Blatt von
nicht konstant; Widerspruch!
6.17 Beispiel
Wir fahren fort mit Beispiel 6.13 und betrachten zum Vergleich die folgende Abbildung
, . Sie hat die Funktionalmatrix
|
|
|
also ist .
Für gilt:
|
|
|
Wir stellen fest:
besteht aus den Blättern und
besteht aus den Blättern
Außerdem ist reindimensional, also ist fasertreu und
. Deshalb ist , insbesondere . Es ist ;
kann nicht direkt aus berechnet werden.
Wir schließen mit einem fundamentalen Ergebnis von Malgrange (vgl. Satz von Malgrange in [R-1])
6.18 Satz
Die Garbe der -dimensionalen holomorphen Blätterung sei lokal frei und
es gelte . Dann ist abbildungsdefiniert mit fasertreuen lokalen Beschreibungen.
7 Kohärente, vollständige und perfekte quasi-analytische Zerlegungen
Weil quasi-analytische Zerlegungen sehr chaotisch sein können, ist es gewiß angebracht, an die Zerlegungen Forderungen zu stellen, die aus komplex-analytischer Sicht sinnvoll sind. Am Ende dieses Paragraphen findet man Beispiele, die unsere Begriffsbildungen motivieren und die Grenzen unserer Ergebnisse zeigen.
7.1 Satz
Sei eine rein -dimensionale quasi-analytische Zerlegung von . Ist eine
kohärente Untergarbe von , so sind folgende Aussagen äquivalent:
-
(1)
,
-
(2)
.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dann ist .
Zum Beweis vgl. [H/K/R], Satz 7.
Wir verallgemeinern die in 7.1 beschriebene Situation:
7.2 Definition
Die quasi-analytische Zerlegung von heißt kohärent, wenn
gilt:
-
(1)
ist kohärent
-
(2)
ist rein -dimensional, wobei sei.
Dann sei der Rang von ; wir schreiben .
7.3 Satz
Die quasi-analytische Zerlegung sei kohärent. Dann ist .
Beweis: Wegen 6.7 ist regulär, also gilt
. Sei . Dann ist in einer -Umgebung von reindimensional, also rein -dimensional, . Also muß
und damit gelten.
7.4
Ist eine kohärente quasi-analytische Zerlegung vom Rang , so ist eine niederdimensionale
analytische Teilmenge von und eine reguläre -dimensionale quasi-analytische
Zerlegung von .
7.5 Definition
Sei eine kohärente quasi-analytische Zerlegung vom Rang . Die durch die Komplettierung
von definierte -dimensionale holomorphe Blätterung
auf heiße die durch definierte Blätterung.
In der Situation von 7.5 ist die zur regulären Blätterung
gehörige Zerlegung.
7.6
Sei eine kohärente quasi-analytische Zerlegung. Dann gilt .
Beweis: Es ist .
7.7 Definition und Bemerkung
Die kohärente quasi-analytische Zerlegung von heißt vollständig, wenn
vollständig ist, d.h. . In diesem Fall ist
-
(1)
,
-
(2)
.
7.8 Satz
Sei eine kohärente quasi-analytische Zerlegung von , . Dann sind folgende
Aussagen äquivalent:
-
(1)
ist vollständig.
-
(2)
ist eine quasi-analytische Teilmenge von .
(2) bedeutet, daß auf jedem eine quasi-analytische Zerlegung definiert.
Beweis:
(2) (1) : Es ist . Sei ein Gebiet und
. Wir betrachten ein Blatt von . Sei und das Blatt von
mit . Wegen (2) ist eine quasi-analytische Teilmenge von . Dann folgt
. Also ist und
.
(1) (2) : Sei und , , . Wir gehen von der im Beweis von 5.9 für dargestellten Situation aus. Dabei dürfen wir annehmen, daß ein
-Plättchen von existiert mit
-
•
,
-
•
ist eine analytische Teilmenge von .
Sei , und .
Dann gilt:
-
•
,
-
•
, , ist eine Integralkurve zu mit
, .
Weil , folgt Im ,
. Also ist .
7.9 Definition
Die quasi-analytische Zerlegung von heiße fast-regulär, wenn kohärent ist und keine
(bzgl. der -Struktur) irreduzible Komponente eines Blattes in enthalten ist.
7.10 Satz
Jede fast-reguläre quasi-analytische Zerlegung von ist reindimensional und vollständig.
Beweis: Die Aussage über die Reindimensionalität ist klar. Sei , , ,
. Dann ist auf parallel zu . Wegen 2.15 gilt dies auf ganz .
7.11 Satz
Für die quasi-analytische Zerlegung von gelte:
-
(1)
ist eine analytische Teilmenge von mit .
-
(2)
Keine (bezgl. der -Struktur) irreduzible Komponente eines Blattes ist in enthalten.
Dann ist fast-regulär, insbesondere vollständig.
Beweis: Sei . ist eine reguläre Untergarbe von
. Aufgrund eines Satzes von Siu-Trautmann (vgl. [R-1, Prop. 1.21])
gibt es eine kohärente Untergarbe von mit .
Weil regulär ist, dürfen wir sofort als vollständig voraussetzen. Dann ist
. Mit der Argumentation im Beweis von 7.10 folgt .
7.12 Korollar
Die quasi-analytische Zerlegung von sei rein 1-codimensional und sei eine analytische
Teilmenge von der Codimension . Dann ist fast-regulär, insbesondere vollständig.
7.13 Satz
Sei eine starke holomorphe Blätterung. Dann gilt:
-
(1)
ist vollständig,
-
(2)
.
Beweis ad (1):
Wegen 5.16 ist eine quasi-analytische Teilmenge von . Weil vollständig ist, folgt: . Mit dem Schluß (2) (1) im Beweis von 7.8 folgt:
.
(2) ist wegen (1) klar.
Ist eine starke holomorphe Blätterung, so ist insbesondere kohärent. Wir wissen nicht, ob dies für beliebige holomorphe Blätterungen mit Blättern überall gilt.
7.14
Sei eine holomorphe Blätterung mit Blättern überall und sei kohärent. Dann gilt
.
Beweis: Es gilt mit bekannten Argumenten .
7.15 Definition
Die quasi-analytische Zerlegung von heißt perfekt, wenn gilt:
-
(1)
-
(2)
Es gibt eine holomorphe Blätterung mit Blättern überall derart, daß ist.
Die perfekten quasi-analytischen Zerlegungen sind also genau die kohärenten Blätterräume der Blätterungen mit Blättern überall.
7.16
Die quasi-analytische Zerlegung sei perfekt und sei wie in 7.15. Dann ist .
Insbesondere ist eindeutig bestimmt.
Eine alternative Definition der Perfektheit lautet:
7.17
Die kohärente quasi-analytische Zerlegung ist genau dann perfekt, wenn gilt:
hat Blätter überall, ist kohärent und .
7.18 Satz
Die quasi-analytische Zerlegung sei abbildungsdefiniert mit fasertreuen lokalen Beschreibungen.
Dann ist vollständig und perfekt.
7.19 Satz
Für die kohärente quasi-analytische Zerlegung gelte:
-
(1)
ist rein -dimensional und ,
-
(2)
ist lokal eigentlich.
Dann ist vollständig und perfekt.
Beweis: Wegen (1) ist fast-regulär und wegen 7.10 dann vollständig.
Wegen 7.7 ist . Sei , .
Wir dürfen annehmen, daß eine analytische Zerlegung von ist. Auf stimmt
mit dem Blätterraum der regulären Blätterung überein. Ist eine irreduzible Komponente eines Blattes von , so ist ein Blatt von . Ist umgekehrt ein Blatt von , so ist die -abgeschlossenen Hülle von eine irreduzible Komponente eines Blattes von .
Sei ein Blatt von . Dann ist eine Integralvarietät von und . Sei eine irreduzible lokal-analytische Menge, Integralvarietät von , und . Wir wollen zeigen: . Indem wir uns eventuell auf eine Umgebung von zurückziehen, dürfen wir annehmen, daß eine analytische Teilmenge von ist. Dann ist ein Blatt von , also ist eine irreduzible Komponente eines Blattes von . Es folgt: . Also ist perfekt.
7.19 kann auch folgendermaßen formuliert werden:
Für die quasi-analytische Zerlegung gelte:
-
(1)
ist eine analytische Teilmenge von , ist rein -dimensional und ,
-
(2)
ist lokal eigentlich.
Dann ist vollständig und perfekt.
Beweis: Wir dürfen und dann voraussetzen. Wegen 7.11 ist
dann insbesondere kohärent, so daß die Voraussetzungen von 7.19 erfüllt sind.
Für die Dimension gibt es eine über 7.19 bzw. 7.19′ hinausgehende Aussage:
7.20 Satz
Für die kohärente quasi-analytische Zerlegung gelte:
-
(1)
ist rein 1-codimensional,
-
(2)
ist lokal eigentlich.
Dann ist vollständig und perfekt.
Beweis: Wir werden zeigen, daß in diesem Fall automatisch ist; dann folgt
7.20 aus 7.19.
Wir dürfen voraussetzen, daß analytisch ist. Sei , , und . Es ist .
Wir gehen indirekt vor und nehmen an, daß ein mit existiert.
Weil und ist, dürfen wir annehmen, daß
ist. Deshalb können wir von der folgenden Situation ausgehen:
-
•
ist ein Gebiet im von der Form , wobei ein Gebiet im
und ein Gebiet in ist, es ist .
-
•
ist eine reguläre Blätterung mit dem Blätteraum
-
•
ist eine zusammenhängende -codimensionale Untermannigfaltigkeit von .
Wir produzieren den gewünschten Widerspruch, indem wir zeigen: . Dazu unterscheiden wir zwei alternative Fälle:
1. Fall:
Die Blätter von schneiden alle niederdimensional.
Weil ist, muß dann sein.
2. Fall:
Es gibt ein Blatt von , welches volldimensional schneidet.
Dann muß dieses Blatt gleich sein, d.h. es ist für ein .
Weil gilt, ist dann . Sei das Blatt von mit . Weil nicht in eindringen kann, muß sein. Also ist auch in diesem Fall .
7.21 Satz
Die quasi-analytische Zerlegung sei rein 1-codimensional und lokal eigentlich. Dann sind folgende
Aussagen äquivalent:
-
(1)
-
(2)
ist vollständig.
-
(3)
-
(4)
ist abbildungsdefiniert.
Wegen 6.10 ist dann abbildungsdefiniert mit fasertreuen lokalen Beschreibungen.
Beweis: Trivialerweise gilt (2) (1) und (3) (1); wegen
7.20 gilt (1) (2), (1) (3). Also sind
(1), (2) und (3) äquivalent.
Wegen 7.18 gilt (4) (3). Es bleibt (3) (4) zu zeigen. Sei dazu . Wegen (2) ist . Dann sind die Voraussetzungen des Satzes von Mattei-Moussu (vgl. 3.29 in [R-1]) für erfüllt. Deshalb ist abbildungsdefiniert mit holomorphen Funktionen (die sind stets offene Abbildungen) als lokalen Beschreibungen. Insbesondere ist
eine starke Blätterung.
Sei eine lokale Beschreibung von . Dann ist (vgl. 6.14). Wir dürfen als analytisch voraussetzen. Auf ist . Weil ist, muß auf den Blättern von konstant sein. Dann ist aber .
Für perfekte quasi-analytische Zerlegungen gilt ein Identitätssatz:
7.22 Satz
Seien perfekte quasi-analytische Zerlegungen von . Gibt es ein nichtleeres Gebiet
mit , so ist .
Klar! Es ist .
Es folgen einige Beispiele:
7.23 Beispiel
(vgl. [H/K/R, Beispiel 15])
Es seien und komplexe zusammenhängende Mannigfaltigkeiten
mit
abzählbarer Topologie von der gleichen Dimension , es sei
. Ferner
sei nicht leer, offen und zusammenhängend, es sei . Dann wird durch
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eine rein -dimensionale lokal-analytische Zerlegung
auf
definiert. Es ist ; die Garbe
ist
genau dann kohärent, wenn analytisch in ist (dann ist
):
wenn kohärent ist, dann ist sowie auch analytisch; wenn umgekehrt analytisch ist, dann
ist mit der Idealgarbe von auch kohärent.
Wenn kohärent und ist, dann ist
sicher nicht vollständig, denn die Komplettierung
ist diejenige reguläre holomorphe
Blätterung
von , deren Blätter genau die , sind
(vgl. Identitätssatz für singuläre Blätterungen). Folglich ist
genau
dann vollständig, wenn ist. Wenn
innere Punkte hat, ist
nicht kohärent. Ist , so ist nicht
eigentlich.
Ist z.B. und , dann ist rein
1-codimensional,
wird erzeugt vom Vektorfeld ,
ist
also kohärent, aber nicht vollständig:
wird erzeugt
von ; es ist
.
7.24 Beispiel
(vgl. [H/K/R, Beispiel 17])
Es sei , dann wird durch
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eine rein 1-dimensionale analytische Zerlegung von definiert;
die Garbe
definiert eine reguläre Blätterung
mit dem
einzigen Blatt , es ist .
ist eigentlich.
7.25 Beispiel
(vgl. [H/K/R, Beispiel 16])
Für die durch
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auf definierte rein 1-dimensionale analytische Zerlegung wird
erzeugt vom globalen Vektorfeld
, ist also kohärent; die zugehörige Blätterung wird erzeugt vom globalen Vektorfeld
; die Blätter von sind also genau die Mengen
, wobei . Es ist
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ist eigentlich.
7.26 Beispiel
Sei und bestehe aus den Mengen
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ist eine rein 1-codimensionale lokal-analytische Zerlegung von . wird erzeugt von
, folglich ist kohärent. Weil
2-codimensional ist, ist vollständig. Die Blätterung besitzt kein durch 0 verlaufendes Blatt. ist nicht lokal eigentlich.
8 Anhang
8.1 Definition
Ein topologischer Raum heißt (abgeschlossen) zerlegbar,
wenn eine Darstellung
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besitzt, wobei eine Teilmenge von
mit Anz ist und die nichtleere paarweise disjunkte abgeschlossene Teilmengen
von sind.
Das System heißt dann eine (abgeschlossene) Zerlegung
von . Wenn man die
Menge endlich wählen kann, dann heißt
endlich (abgeschlossen) zerlegbar.
Wenn hausdorffsch ist, dann nennen wir kompakt zerlegbar
bzw. endlich kompakt zerlegbar, wenn alle kompakt gewählt werden können. In dem Fall
nennen wir die zugehörige Zerlegung eine kompakte Zerlegung.
-
•
Ein topologischer Raum ist genau dann endlich zerlegbar, wenn er nicht zusammenhängend ist.
-
•
Ein kompakter Raum ist genau dann kompakt zerlegbar, wenn er zerlegbar ist.
Uns ist nicht bekannt, ob ein beliebiger zusammenhängender Raum nicht zerlegbar ist.
Allerdings können wir zeigen:
8.2 Satz
Ein wegzusammenhängender topologischer Raum ist nicht zerlegbar.
Beweis: Wir überlegen uns zunächst, daß es genügt, den Spezialfall zu behandeln: angenommen, es gibt eine Zerlegung von .
Wähle aus , , und einen Weg von nach . Dann kann man aus den kompakten Mengen , , eine kompakte Zerlegung von konstruieren.
Angenommen, es gibt eine kompakte Zerlegung von . Wir dürfen annehmen, dass und . Es sei und .
Man überlegt sich, daß man annehmen darf. Dann ist
ein offenes Intervall und eine kompakte Zerlegung von .
Wegen Lemma 8.3 dürfen wir annehmen, daß
alle kompakte Intervalle in sind (dabei sind entartete Intervalle, die nur aus einem Punkt bestehen, zugelassen). Es sei das Innere von ; dann ist genau dann leer,
wenn nur aus einem Punkt besteht. Die Menge ist offen, also ist
kompakt. Da , , jeweils aus höchstens zwei Punkten besteht,
ist abzählbar. Es ist für , . Daraus folgert man:
ist perfekt, d.h. jeder Punkt von ist Häufungspunkt von , und ist total unzusammenhängend. Deshalb ist homöomorph zur Cantormenge (vgl. Abschnitt 30 in [Wil]), insbesondere überabzählbar. Widerspruch!
8.3 Lemma
Es sei eine Folge paarweise disjunkter kompakter Teilmengen eines offenen Intervalles
. Dann
gibt es eine Folge paarweise disjunkter
(möglicherweise leerer) kompakter Teilmengen von derart, dass
für alle gilt:
-
(1)
ist endliche Vereinigung von paarweise disjunkten kompakten Intervallen.
-
(2)
-
(3)
Beweis durch Induktion über : Setze . Wenn mit den obigen Eigenschaften schon definiert sind, dann konstruieren wir folgendermassen: die
offene Menge ist endliche Vereinigung von paarweise disjunkten offenen Intervallen , . Die Mengen
, , sind kompakt wegen (3), und
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ist endliche Vereinigung paarweise disjunkter kompakter Intervalle.
Da , folgt .
Nach Konstruktion ist
, also auch .
Bei den nun folgenden Überlegungen sei irrational und
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8.4 Satz
ist dicht in .
Der Beweis ist eine einfache Aufgabe für einen Anfängerkurs in Analysis.
Der Torus (mit ) ist in natürlicher Weise eine kompakte Riemannsche Fläche, die kanonische Projektion ist lokal biholomorph.
Wir betrachten die Gerade , . Bei der folgenden reellen Betrachtung sehen wir als an.
8.5 Satz
Es sei
und mit . Dann gibt es mit
und .
Beweis:
Es sei mit . Wegen 8.4 gibt es mit .
Dann haben und die geforderten Eigenschaften.
8.6 Satz
Die Menge ist dicht in .
Beweis: Zu gegebenem und mit gibt es wegen 8.5 Zahlen
und derart, dass und für alle . Dann ist
.
Der Beweis der folgenden Aussage ist eine Übungsaufgabe für einen Kurs in Funktionentheorie:
8.7 Satz
Die Funktionen und sind surjektiv.